Über Sportsponsoring. Vertragsrechtliche Aspekte des Sportsponsorings im OEsterreichischen Recht
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: In Österreich gibt es kein eigenes Sponsoring-Gesetz. Es entspricht daher der herrschenden Auffassung, das Allgemeine
Schuldrecht des ABGB als vertragsrechtliche Grundlage des
Sponsorings heranzuziehen. Gewöhnliche, in der Vertragswirklichkeit
auftretende Sponsoringverträge können keinem der gesetzlich
geregelten Vertragstypen eindeutig zugeordnet werden. Als
gemeinsamer Nenner lässt sich lediglich feststellen, dass
Sponsoringverträge im Gesetz nicht typisierte, synallagmatische
Dauerschuldverhältnisse sind.
Aus der Einteilung der verschiedenen Formen des
Sportsponsorings in Individual-, Mannschafts- und Eventsponsoring
sowie exklusive und einfache Sponsoringverträge ergeben sich
praktische Konsequenzen, auf die im Rahmen der Vertragsgestaltung
Bedacht zu nehmen ist. Dasselbe gilt für kompetenzrechtliche
Fragestellungen, je nachdem, welche Art einer juristischen Person als
Sponsor auftritt.
Der Befugnis eines Sportverbandes oder ¿vereines zur
Aufstellung von Regeln über die Zulässigkeit, Art und Umfang der
Werbetätigkeit, an die innerhalb des Verbandes tätige Vereine oder
innerhalb des Verbandes bzw. Vereines tätige Einzelsportler gebunden
sind, ist beschränkt.
Die vorliegende Arbeit bietet einen umfassenden Einblick in im
Rahmen eines Sponsoringverhältnisses mögliche Regelungsinhalte undsoll den an einem solchen beteiligten Parteien Hilfestellung bei der
Vertragsgestaltung bieten.
Es ist meine Hoffnung, dass diese Arbeit unter anderem
gezeigt hat, dass das Sportsponsoring aus dem gegenwärtigen
Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken ist. Für die gesponserten
Sportler ist das Sponsoring zu einer wichtigen Einnahmequelle
geworden und den Sponsoren erlaubt diese relativ junge Werbeform,
sich in einem nicht-kommerziellen Umfeld zu präsentieren.
Das Potential im Bereich des Sportsponsorings scheint noch
nicht ausgeschöpft zu sein. Dies ist freilich in erheblichem Ausmaße
auch mit Gefahren verbunden. Es ist denkbar, dass Sponsoren nur noch
dann zu weiteren und größeren Investitionen in den Sport bereit sind,
wenn ihr Einfluss dadurch wächst. Es ist keine Utopie, dass sich
Sponsoren den Ausgang eines Wettkampfes ¿vorbehalten¿, um länger
¿im Bild zu sein¿. Ferner ist nicht auszuschließen, dass bisher
unübertragbare Persönlichkeitsrechte in Zukunft transferierbar werden.
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