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Steuerbilanzen

Über Steuerbilanzen

Rechnungslegung als Me~sung steuerlicher Leistungsfahigkelt anzusehen, ist dem wirtschafts- und steuerwissenschaftlichen Denken heute noch fremd: Finanzwissenschaftliche Untersuchungen erortern die Ma~grolkn steuerlicher Lei­ stungsfahigkeit im wesentlichen nur hinsichtlich ihrer artma~igen Bestandteile. In gleicher Weise vernachlassigt die Wissenschaft vom Steuerrecht (und die vom Han­ delsrecht) die Rechnungslegung. Sobald Einzelfragen erortert werden, bauen die juristischen Argumente entweder auf vorwissenschaftlichen Inhalten von Gewinn, Einkommen, Vermogen und anderen M~gro~en personlichen Wohlstands auf oder sie folgen der betriebswirtschaftlichen Tradition. Die betriebswirtschaftliche Bilanzlehre gibt zwar eine Fiille von Antworten auf Einzelfragen der Gewinnermittlung, aber in einer recht unbefriedigenden Weise: Ausschlie~lich von der Handelsbilanz ausgehend (oft nur von der aktienrechtlichen Rechnungslegung) wird auch noch ein dem Handelsrecht fernliegendes Bilanzziel zugrundegelegt: der Gewinn sei als Ma~stab der Wirtschaftlichkeit zu verstehen (nur wenige Autoren vermeiden dies). Und nicht selten werden Grundsatzfragen aus­ geklammert und die Antworten ganzlich nach der Interessenlage der rechnungs­ legenden Unternehmung vorgetragen, anstatt Rechnungslegu.ng als Werkzeug zur Wissensvermittlung im Kampf urn die Verteilung von Reichtum und Macht auf­ zubauen, und zwar von den berechtigten Anspriichen der Empfanger der Rechnungs­ legung her.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783409170017
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 249
  • Veröffentlicht:
  • 1 Januar 1978
  • Ausgabe:
  • 11978
  • Abmessungen:
  • 244x170x13 mm.
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Beschreibung von Steuerbilanzen

Rechnungslegung als Me~sung steuerlicher Leistungsfahigkelt anzusehen, ist dem wirtschafts- und steuerwissenschaftlichen Denken heute noch fremd: Finanzwissenschaftliche Untersuchungen erortern die Ma~grolkn steuerlicher Lei­ stungsfahigkeit im wesentlichen nur hinsichtlich ihrer artma~igen Bestandteile. In gleicher Weise vernachlassigt die Wissenschaft vom Steuerrecht (und die vom Han­ delsrecht) die Rechnungslegung. Sobald Einzelfragen erortert werden, bauen die juristischen Argumente entweder auf vorwissenschaftlichen Inhalten von Gewinn, Einkommen, Vermogen und anderen M~gro~en personlichen Wohlstands auf oder sie folgen der betriebswirtschaftlichen Tradition. Die betriebswirtschaftliche Bilanzlehre gibt zwar eine Fiille von Antworten auf Einzelfragen der Gewinnermittlung, aber in einer recht unbefriedigenden Weise: Ausschlie~lich von der Handelsbilanz ausgehend (oft nur von der aktienrechtlichen Rechnungslegung) wird auch noch ein dem Handelsrecht fernliegendes Bilanzziel zugrundegelegt: der Gewinn sei als Ma~stab der Wirtschaftlichkeit zu verstehen (nur wenige Autoren vermeiden dies). Und nicht selten werden Grundsatzfragen aus­ geklammert und die Antworten ganzlich nach der Interessenlage der rechnungs­ legenden Unternehmung vorgetragen, anstatt Rechnungslegu.ng als Werkzeug zur Wissensvermittlung im Kampf urn die Verteilung von Reichtum und Macht auf­ zubauen, und zwar von den berechtigten Anspriichen der Empfanger der Rechnungs­ legung her.

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