Über Strafrechtliche Auswirkungen der Insolvenzordnung
Mit der am 1.1.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung ist ein über zwanzigjähriges Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen worden. Erstaunlicherweise sind die Auswirkungen des neuen Insolvenzrechts auf die Bankrottnormen des Strafgesetzbuches (§§ 283ff. StGB) und die Insolvenzverschleppungsdelikte (z.B. § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) während des langen Reformprozesses nahezu unbeachtet geblieben. Das muß umso mehr verwundern, als diese Straftatbestände offenkundige Parallelen mit dem Insolvenzrecht aufweisen. Vor allem die im Mittelpunkt der Untersuchung stehenden Begriffe der Zahlungsunfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind in beiden Rechtsgebieten von gleichermaßen zentraler Bedeutung.
Nachdem Klaus Moosmayer mit seiner Arbeit (ebenfalls im Centaurus Verlag erschienen) die Diskussion eröffnet hat, wird mit dieser Untersuchung die zweite Dissertation zu diesem Thema vorgelegt. Dabei erzielt der Autor jedoch ganz andere Ergebnisse. Ausdrücklich wird vor einer Übernahme der - auch aus insolvenzrechtlicher Sicht sehr ausführlich kritisierten - Definitionen der Insolvenzeröffnungsgründe (§§ 17-19 InsO) in das Strafrecht gewarnt. Um auch künftig nur strafwürdiges und strafbedürftiges Verhalten, nicht aber bloße unternehmerische Fehlentscheidungen zu bestrafen, wird für eine eigenständige strafrechtliche Begriffsbestimmung plädiert.
Neue Standpunkte werden auch in weiteren Teilen der Arbeit vertreten, etwa bei der problematischen Insolvenzstrafbarkeit von BGB-Gesellschaftern, bei der - hier abgelehnten - strafbefreienden Krisenüberwindung durch Insolvenzplanverfahren sowie bei der Regelung der Bankrottstrafbarkeit von Verbrauchern. Auch für die schon nach alter Rechtslage umstrittene Frage, ob das Insolvenzstrafrecht ein Rechtsgut der "Kreditwirtschaft" schütze, werden neue (Gegen)Argumente ins Feld geführt. Mit einer Vielzahl provokanter, aber argumentativ und oft auch empirisch abgesicherter Thesen soll einBeitrag zur gerade erst begonnenen Diskussion über das Verhältnis von Insolvenzordnung und Insolvenzstrafrecht geleistet werden. Insbesondere aufgrund der eingehenden Untersuchung des Insolvenzeröffnungsrechts ist das Buch aber keineswegs nur für Strafjuristen gedacht, sondern gleichermaßen an jeden am Insolvenzrecht Interessierten gerichtet.
Der Autor, geb. 1971, studierte mit einem Stipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher und fachfremdsprachlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth sowie den Universitäten Würzburg und Freiburg im Breisgau. 1998 "Master of Laws" (LL.M.) im Bank- und Finanzrecht am University College London. 1999 Promotion an der Universität Bayreuth. Zur Zeit ist er Rechtsreferendar bei der Kanzlei Lovells Boesebeck Droste in Hamburg.
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