Über Tater-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht
Seit den 90er Jahren hat sich zunächst im Jugendstrafverfahren, dann im Allgemeinen Strafrecht, eine Alternative entwickelt und etabliert, Streitfälle außergerichtlich zu regeln, ohne dass die Betroffenen auf bestehende Rechte verzichten müssen: Der Täter-Opfer-Ausgleich.
Der Täter-Opfer-Ausgleich beinhaltet die Aufarbeitung der Tat, ihrer Folgen und die Vereinbarung von Leistungen zur endgültigen Konfliktbereinigung und Wiedergutmachung unter Beteiligung eines neutralen Vermittlers.
Aus dem Vorwort
von Elisabeth Auchter-Mainz (Generalstaatsanwältin a.D. / Beauftragte für den Opferschutz des Lan-des Nordrhein-Westfalen):
(...) Das ¿Handbuch zum Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht¿ von Hendrik Middelhof und Winfried Priem gibt eine sehr gute Anleitung für alle in der Praxis Tätigen. Es zeigt die unterschiedlichen Konstellationen auf, legt Vorgehensweisen dar, gibt Hilfestellung gleichermaßen für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger sowie für ¿alte Hasen¿. Es ist ein idealer Wegweiser!
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