Über Textil- und Modeschneider/-in. Abschlussprüfung Teil 2
1. Auflage 2017, 210 Seiten
Am 25. Juni 2015 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Textil- und Modeschneider/-in in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
Die Abschlussprüfung Teil 2 bezieht sich auf die im Ausbildungsrahmenlehrplan für das dritte Ausbildungsjahr genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff.
Der Leitfaden der PAL für die Abschlussprüfung Teil 2 enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung vom 25. Juni 2015, vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeitete Gliederungen und Übersichten sowie einen vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz. Pro Schwerpunkt wurde je eine praktische Aufgabe abgebildet:
- eine beispielhafte Aufgabe für den betrieblichen Auftrag im Schwerpunkt Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung,
- je eine beispielhafte Aufgabe für das Prüfungsprodukt in den Schwerpunkten Prototypen und Serienfertigung sowie Schnitttechnik.
Die regulären Prüfungsunterlagen zur Abschlussprüfung bzw. Abschlussprüfung
Teil 2 werden von der PAL erstmalig für die Prüfung im Winter 2017/18 angeboten
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