Über Theorie der Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die Untersuchung legt eine organisationstheoretisch und verwaltungshistorisch
untermauerte Theorie der Körperschaft des öffentlichen Rechts als einer Form von
Verwaltungsorganisation vor. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts unterscheidet
sich von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts nicht durch die Art
der Aufgaben oder die Form ihrer Erledigung (Selbstverwaltung als
eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung), sondern durch die Ausdifferenzierung
ihrer Organisationsstrukturen (Selbstverwaltung durch Mitgliederpartizipation)
aufgrund der Einbeziehung gesellschaftlicher Potentiale zur Selbstorganisation in
die öffentliche Verwaltung. Von dieser Grundstruktur aus können sowohl die
Möglichkeiten der Körperschaft zur Bürgeraktivierung als auch die Vielfalt ihrer
Erscheinungsformen systematisiert werden.
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