Über Überlegen, wie sich PIK und CAJDHP ergänzen können
Seit der Entstehung der internationalen Dimension der Strafjustiz und damit der internationalen Strafgerichtsbarkeit ist die Idee der Verknüpfung der Beziehungen zwischen den Strafgerichtsbarkeiten immer wieder Gegenstand von Überlegungen. Im Bereich der Beziehungen zwischen der nationalen und der internationalen Gerichtsbarkeit ist die Lösung die der Komplementarität zwischen beiden, die sich im Vorrang der nationalen vor der internationalen Ordnung bei der Ahndung internationaler Straftaten manifestiert. Wie sieht es mit den Beziehungen zwischen der internationalen und der regionalen Rechtsordnung in diesem Bereich aus? Diese Frage stellte sich nicht, als die internationale Dimension des Strafrechts eingeführt wurde, da die Befugnis zur Ahndung internationaler Straftaten von Natur aus allein bei der nationalen Ordnung lag, die die internationale Ordnung ergänzte. Seit dem Aufkommen einer mit dem IStGH konkurrierenden Strafgerichtsbarkeit vor dem CAJDHP im Jahr 2014 stellt sich diese Frage in aller Schärfe. Die vorliegende Forschungsarbeit untersucht die Machbarkeit einer Komplementarität zwischen diesen beiden Gerichtsordnungen, indem sie die allgemeine Rechtstheorie und das internationale Strafrecht unter die Lupe nimmt.
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