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Umsatzsteuerreform 1999

- Neuregelung der Eigenverbrauchsbesteuerung und privaten Fahrzeugnutzung im Lichte von Theorie und Praxis

Über Umsatzsteuerreform 1999

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Umsatzsteuer erbrachte in den vergangenen Jahren jeweils etwa 30 % des Gesamtsteueraufkommens. Für das Jahr 1999 wird das Aufkommen auf 265,9 Milliarden DM geschätzt. Sie soll als allgemeine Verbrauchsteuer den Endverbrauch indirekt belasten. Steuerdestinatar ist der Konsument, doch wird sich im Wirtschaftsleben eine Aufteilung der Steuerlast nach dem Verhältnis der Angebotselastizität zur Nachfrageelastizität ergeben. Die Normalsteuersätze schwanken innerhalb der Europäischen Union zwischen 15% in Luxemburg und 25% in Schweden und Dänemark. Sollte es im Laufe der Zeit zur Harmonisierung der Steuersätze kommen, so wird das Angleichungsniveau vermutlich oberhalb des heutigen deutschen Normalsatzes von 16% liegen, so daß der Umsatzsteuer in Zukunft erhöhte Bedeutung zukommen könnte. Die Koalitionsfraktionen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Deutschen Bundestag am 9.11.1998 den Gesetzentwurf für das Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 eingebracht. Dieser sah in seinen Artikeln 8 und 9 bedeutende Änderungen im Umsatzsteuergesetz vor, welche nach Artikel 19 Abs. 1 zum 1.1.1999 in Kraft treten sollten. In der Öffentlichkeit wurden hauptsächlich Streitfragen aus dem Bereich der Ertragsbesteuerung wahrgenommen. Durch umfangreiche Kritik aus Wirtschaft und Wissenschaft wurden die Änderungspläne zum Jahresanfang 1999 in einigen problematischen Passagen abgeändert. Bemerkenswert ist dabei, daß der Gesetzesentwurf, welcher am 7./8.12.1998 und 19.1.1999 durch Anhörungen des Finanzausschusses beraten wurde, in wesentlichen Bereichen des Umsatzsteuerrechts nicht mehr mit dem am 1.3.1999 vor dem Finanzausschuß beratenen Gesetzesentwurf übereinstimmt. Am 4.3.1999 wurde das Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 in dritter Lesung vom Bundestag beschlossen. Mit Zustimmung des Bundesrates am 19.3.1999 trat das Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 mit Wirkung vom 1.4.1999 in Kraft. Die Umsatzsteuerreform ist in den Artikeln 8 und 9 Teil dieses Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 geregelt. Die Neuregelungen im Umsatzsteuergesetz wirken dabei überwiegend steuererhöhend. Die steuerlichen Ziele des Steuerentlastungsgesetzes waren u. a. die Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit sowie die Vereinfachung des deutschen Steuerrechts. Im folgenden werden diese endgültigen Änderungen des UStG und der UStDV unter dem Begriff Umsatzsteuerreform 1999 behandelt. Das aktuell geltende Umsatzsteuerrecht wird als "UStG 1999" [¿]

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783838620572
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 108
  • Veröffentlicht:
  • 13. Januar 2000
  • Abmessungen:
  • 210x148x7 mm.
  • Gewicht:
  • 150 g.
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Beschreibung von Umsatzsteuerreform 1999

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Umsatzsteuer erbrachte in den vergangenen Jahren jeweils etwa 30 % des Gesamtsteueraufkommens. Für das Jahr 1999 wird das Aufkommen auf 265,9 Milliarden DM geschätzt. Sie soll als allgemeine Verbrauchsteuer den Endverbrauch indirekt belasten. Steuerdestinatar ist der Konsument, doch wird sich im Wirtschaftsleben eine Aufteilung der Steuerlast nach dem Verhältnis der Angebotselastizität zur Nachfrageelastizität ergeben. Die Normalsteuersätze schwanken innerhalb der Europäischen Union zwischen 15% in Luxemburg und 25% in Schweden und Dänemark. Sollte es im Laufe der Zeit zur Harmonisierung der Steuersätze kommen, so wird das Angleichungsniveau vermutlich oberhalb des heutigen deutschen Normalsatzes von 16% liegen, so daß der Umsatzsteuer in Zukunft erhöhte Bedeutung zukommen könnte.
Die Koalitionsfraktionen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Deutschen Bundestag am 9.11.1998 den Gesetzentwurf für das Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 eingebracht. Dieser sah in seinen Artikeln 8 und 9 bedeutende Änderungen im Umsatzsteuergesetz vor, welche nach Artikel 19 Abs. 1 zum 1.1.1999 in Kraft treten sollten. In der Öffentlichkeit wurden hauptsächlich Streitfragen aus dem Bereich der Ertragsbesteuerung wahrgenommen. Durch umfangreiche Kritik aus Wirtschaft und Wissenschaft wurden die Änderungspläne zum Jahresanfang 1999 in einigen problematischen Passagen abgeändert. Bemerkenswert ist dabei, daß der Gesetzesentwurf, welcher am 7./8.12.1998 und 19.1.1999 durch Anhörungen des Finanzausschusses beraten wurde, in wesentlichen Bereichen des Umsatzsteuerrechts nicht mehr mit dem am 1.3.1999 vor dem Finanzausschuß beratenen Gesetzesentwurf übereinstimmt. Am 4.3.1999 wurde das Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 in dritter Lesung vom Bundestag beschlossen. Mit Zustimmung des Bundesrates am 19.3.1999 trat das Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 mit Wirkung vom 1.4.1999 in Kraft. Die Umsatzsteuerreform ist in den Artikeln 8 und 9 Teil dieses Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 geregelt. Die Neuregelungen im Umsatzsteuergesetz wirken dabei überwiegend steuererhöhend. Die steuerlichen Ziele des Steuerentlastungsgesetzes waren u. a. die Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit sowie die Vereinfachung des deutschen Steuerrechts. Im folgenden werden diese endgültigen Änderungen des UStG und der UStDV unter dem Begriff Umsatzsteuerreform 1999 behandelt. Das aktuell geltende Umsatzsteuerrecht wird als "UStG 1999" [¿]

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