Über Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Der Kurzkommentar für die behördliche, anwaltliche und gerichtliche Versammlungspraxis enthält die vollständige amtliche Begründung des am 7. Januar 2022 in Kraft getretenen Versammlungsgesetzes, rechtliche bzw. versammlungsfachliche Erläuterungen sowie weiterführende praktische Hinweise für Veranstalter, Leiter und Behörden.
Mit der 2. Auflage wird insbesondere die zu dem neuen Gesetz ergangene Rechtsprechung berücksichtigt und, soweit erforderlich, kritisch betrachtet.
Professor Dr. jur. Klaus Schönenbroicher, Leitender Ministerialrat im Innenministerium, war an der Formulierung des Gesetzes und den Beratungen im Landtag als zuständiger Gruppenleiter für die Polizei intensiv beteiligt.
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