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Versorgung des Gesellschafter-Geschaftsfuhrers einer GmbH

- Pensionszusage heute erteilt und morgen nicht mehr finanzierbar?

Über Versorgung des Gesellschafter-Geschaftsfuhrers einer GmbH

Inhaltsangabe:Einleitung: Jahrelang war die Bevölkerung der Annahme, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) ausreichen, um vollkommen für das Ruhestandsalter vorzusorgen. Acht von zehn Personen in Westdeutschland und fast die gesamte Bevölkerung in den neuen Bundesländern greifen nach dem Erwerbsleben auf die gesetzlichen Rentenleistungen zurück. Die gRV ist umlagefinanziert, d.h. gemäß § 153 (1) SGB VI, dass die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres und, soweit erforderlich, durch Einnahmen aus der Schwankungsreserve gedeckt werden. Durch die steigende Lebenserwartung und die abnehmende Geburtenrate ist dieses System langfristig nicht mehr finanzierbar. Weitere Probleme ergeben sich aus der abnehmenden Lebensarbeitszeit, dem späten Einstieg ins Erwerbsleben durch längere Ausbildungszeiten und die frühere Inanspruchnahme der Rentenleistungen. Die hohe Anzahl der Arbeitslosen bewirkt eine weitere sehr große Finanzierungslücke in der gRV. Die Auswirkungen des demographischen Wandels werden durch den Strukturwandel zusätzlich verstärkt und dies hat einen weiteren Anstieg des Altersquotienten zur Folge. Der Altersquotient stellt das Verhältnis der potentiellen Leistungsbezieher zu den potentiellen Beitragszahlern dar. Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes (AVmG) auf das Finanzierungsproblem des gesetzlichen Alterssicherungssystems reagiert. Durch diese grundlegende Reform des gesetzlichen Rentenversicherungssystems wurde die kapitalgedeckte Altersvorsorge gefördert und die betriebliche Altersversorgung gleichzeitig gestärkt. Dem Bürger bleibt es freigestellt, wie er seine durch die gesetzgeberischen Maßnahmen entstandenen Versorgungslücken im Alter schließt. Arbeitnehmern wurde durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) mit Wirkung ab 01.01.2002 das Recht zur Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung eingeräumt. Hier verzichtet der Arbeitnehmer für die Zukunft auf Entgeltansprüche und erhält dafür eine wertgleiche Versorgung. Im Vergleich zu einer privaten Vorsorge, die aus versteuertem Einkommen aufgebaut werden muss, steht deutlich mehr Geld für die Versorgung zur Verfügung, da bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gRV (BBG) steuer- und bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei sind. Der erhebliche Renditevorteil der betrieblichen Altersversorgung gegenüber privaten Vorsorgeinstrumenten ergibt sich aus dem Zinseffekt und dem [¿]

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783836601030
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 80
  • Veröffentlicht:
  • 16. Januar 2007
  • Abmessungen:
  • 210x148x5 mm.
  • Gewicht:
  • 113 g.
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Verlängerte Rückgabefrist bis 31. Januar 2025

Beschreibung von Versorgung des Gesellschafter-Geschaftsfuhrers einer GmbH

Inhaltsangabe:Einleitung:
Jahrelang war die Bevölkerung der Annahme, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) ausreichen, um vollkommen für das Ruhestandsalter vorzusorgen. Acht von zehn Personen in Westdeutschland und fast die gesamte Bevölkerung in den neuen Bundesländern greifen nach dem Erwerbsleben auf die gesetzlichen Rentenleistungen zurück.
Die gRV ist umlagefinanziert, d.h. gemäß § 153 (1) SGB VI, dass die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres und, soweit erforderlich, durch Einnahmen aus der Schwankungsreserve gedeckt werden.
Durch die steigende Lebenserwartung und die abnehmende Geburtenrate ist dieses System langfristig nicht mehr finanzierbar. Weitere Probleme ergeben sich aus der abnehmenden Lebensarbeitszeit, dem späten Einstieg ins Erwerbsleben durch längere Ausbildungszeiten und die frühere Inanspruchnahme der Rentenleistungen. Die hohe Anzahl der Arbeitslosen bewirkt eine weitere sehr große Finanzierungslücke in der gRV. Die Auswirkungen des demographischen Wandels werden durch den Strukturwandel zusätzlich verstärkt und dies hat einen weiteren Anstieg des Altersquotienten zur Folge. Der Altersquotient stellt das Verhältnis der potentiellen Leistungsbezieher zu den potentiellen Beitragszahlern dar.
Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes (AVmG) auf das Finanzierungsproblem des gesetzlichen Alterssicherungssystems reagiert. Durch diese grundlegende Reform des gesetzlichen Rentenversicherungssystems wurde die kapitalgedeckte Altersvorsorge gefördert und die betriebliche Altersversorgung gleichzeitig gestärkt.
Dem Bürger bleibt es freigestellt, wie er seine durch die gesetzgeberischen Maßnahmen entstandenen Versorgungslücken im Alter schließt.
Arbeitnehmern wurde durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) mit Wirkung ab 01.01.2002 das Recht zur Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung eingeräumt. Hier verzichtet der Arbeitnehmer für die Zukunft auf Entgeltansprüche und erhält dafür eine wertgleiche Versorgung.
Im Vergleich zu einer privaten Vorsorge, die aus versteuertem Einkommen aufgebaut werden muss, steht deutlich mehr Geld für die Versorgung zur Verfügung, da bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gRV (BBG) steuer- und bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei sind. Der erhebliche Renditevorteil der betrieblichen Altersversorgung gegenüber privaten Vorsorgeinstrumenten ergibt sich aus dem Zinseffekt und dem [¿]

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