Über Vertragsrecht
Quelle: Wikipedia. Seiten: 42. Kapitel: Schuldner, Gläubiger, Geschäftsfähigkeit, Auktion, UN-Kaufrecht, Factoring, Forfaitierung, Arzthaftung, Wucher, Causa, Vertragsänderung, Selbstkontrahieren, Earn out, Vertragsfreiheit, Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Pacta sunt servanda, Schadenersatzrecht, Privatautonomie, Vertrag zugunsten Dritter, Finanzkontrakt, Delkredere, Klausel, Vertrag sui generis, Annahme, Hoffnungskauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gentlemen¿s Agreement, Absichtserklärung, Ex contractu, Vertragsgestaltung, Nominalismus, Kontraktor, Rahmenvertrag, Aufrechnung, Kaufvertrag, Essentialia negotii, Accidentalia negotii, Rechtsfähigkeit, Goldklausel, Shrink Wrap License, Lando-Kommission, Vertretung, Gesetzliches Schuldverhältnis, Relatives Recht, Blankounterschrift, Leihvertrag, Onlinevertrag, Werkvertrag. Auszug: Eine Auktion (auch Versteigerung oder Lizitation) ist bei einem Verkauf eine besondere Art der Preisermittlung. Dabei werden von potenziellen Käufern oder Verkäufern Gebote abgegeben. Der Auktionsmechanismus bestimmt, welche der abgegebenen Gebote den ¿Zuschlag¿ erhalten, und definiert die Zahlungsströme zwischen den beteiligten Parteien. Hintergrund dieser Preisfindung sind Informationsasymmetrien im Markt. Ein Anbieter kennt häufig nicht die Zahlungsbereitschaft seiner Kunden. Setzt er einen zu hohen Preis fest, so kann er seine Ware nicht verkaufen. Setzt er seinen Preis zu niedrig fest, so schöpft er nicht den möglichen Umsatz aus. Die Bieter hingegen kennen ihre jeweilige Zahlungsbereitschaft. In dieser Situation bietet die Auktion dem Anbieter einen flexiblen Preisfindungsmechanismus, der im Idealfall zum Verkauf zum aktuellen Marktpreis führt und die Zahlungsbereitschaft der Kunden optimal ausschöpft. Die Auktionstheorie beschäftigt sich mit der Analyse von Auktionsmechanismen und Bieterstrategien aus Sicht der Mikroökonomie und Spieltheorie. Holländische Auktion, deutlich erkennbar der sinkende Kaufpreis in Drehrichtung (Uhrzeigersinn) des ZeigersAuktionen können nach unterschiedlichen Kriterien klassifiziert werden. Es gibt große Unterschiede zwischen den einzelnen Auktionshäusern, aber auch zwischen den einzelnen Fachbereichen. Dennoch arbeiten alle traditionellen Auktionshäuser im wesentlichem vergleichbar. Wichtig ist die grundsätzliche Unterscheidung zwischen dem traditionellem Auktionswesen und solchen über das Internet ¿ den so genannten Internet- oder Online-Auktionen. Eine Gemeinsamkeit dieser beiden Bereiche ist die Kontroverse, Ware zu einem höchstmöglichen Preis zu verkaufen, bzw. zu einem möglichst niedrigen Preis zu ersteigern. Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale traditioneller Auktionshäuser gegenüber Internet-Auktionen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Diese Aufstellung in der Tabelle ist wichtig, um falsche Vorstellungen bezü
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