Über Vor Prozessbeginn
Ein Richter, ein Sachverständiger und der Angeklagte bereiten sich auf die Eröffnung des Strafprozesses vor. Grundlage ist das forensisch-psychologische Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten Ünsal, das den Tathergang und die Hintergründe des Beziehungsdramas zwischen Ünsal und Jari (Opfer) beleuchtet.
Krumer, der Richter, erwartet von dem Gutachten Hinweise auf urteilsrelevante Fragen und Antworten.
Ein Tötungsvorsatz lässt sich nicht finden. Weder aus den Umständen noch aus der Art der Tötung kann eine verminderte Schuldfähigkeit noch gar eine fehlende Schuld abgeleitet werden.
Ünsal stellt bei der Lektüre des über ihn erstatteten Gutachtens fest, dass er seine Erwartungen an einem Daueraufenthalt in Deutschland, seine familiären Beziehungen und das Verhältnis zu seinem Arbeitgeber auf der Grundlage von Illusionen realisiert hatte. Er bekennt sich, Jari in dessen Auto erwürgt zu haben, weil dieser Garantien für die Rückzahlung eines erstattlichen Darlehens haben wollte. Ünsal war weder bereit, dieser Garantieforderung nachzukommen, noch hätte er gar Möglichkeiten gehabt, das Geld zurückzuzahlen. Ein homophiles Beziehungsverhältnis zwischen ihm und seinem Opfer wird von Ünsal nicht in Abrede gestellt.
Die Vorbereitungen des Sachverständigen beziehen sich auf die Rekonstruktion der psychologischen Untersuchungsbefunde und -bedingungen. Aus diesen Informationen eröffnet sich Ünsals Persönlichkeitsentwicklung vor dem Hintergrund seiner familiären und kulturellen Besonderheiten. Diese Reflexionen machen deutlich, dass Ünsal kein eiskalter Täter ist, sondern einerseits emotionale Wärme sucht und andererseits einen komfortablen Lebensstil zu verwirklichen sucht. Dieser Konflikt wird Ünsal letztlich zum Verhängnis, weil er dafür weder die materiellen Voraussetzungen hat noch die Aufrichtigkeit gegenüber seinen Bezugspersonen aufbringt.
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