Über Wann beginnt der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen ( 129 StGB)?
Die Untersuchung befaßt sich mit der Frage, wie weit sich der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen in das Vorbereitungsstadium erstrecken kann. Dazu werden zunächst die Voraussetzungen ermittelt, unter denen ein Zusammenschluß als kriminelle Vereinigung anzusehen ist. Im Vordergrund der Studie stehen insbesondere die Tathandlung des Gründens einer kriminellen Vereinigung, die Beihilfe zum Gründen und vor allem der Versuch des Gründens. Die Grenzen der Strafbarkeit werden im Hinblick auf die in Betracht kommenden typischen Verhaltensweisen aufgezeigt.
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