Über Weissenfelser Vertrag von 1249
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Historisches Institut), Veranstaltung: Seminar "Entstehung einer Landgrafschaft. Quellen und Literatur zu den Ludowingern", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Land Thüringen, wie es heute als föderatives Glied der Bundesrepublik Deutschland bekannt ist, ist eine vergleichbar junge Institution. Nachdem mit dem Ende des Ersten Weltkrieges 1918 die Monarchie der Hohenzollern gestürzt worden war und die thüringischen Fürstenhäuser abdanken mussten, wurde 1920 das Land Thüringen gegründet.
Die damit verbundene Vorstellung des thüringischen Lebensraumes hat sich bis heute politisch kaum gewandelt. Bis zu dieser einschneidenden Wende Anfang des 20. Jahrhunderts war es jedoch das Haus der Wettiner, das durch seine Herrschaft die thüringische Geschichte maßgeblich beeinflusst hatte. Kaum mehr als 650 Jahre lag es damals zurück, als das Erbe der Ludowinger an die sächsischen Wettiner überging.
Als der letzte ludowingische Landgraf Heinrich Raspe IV. 1247 ohne männlichen Nachkommen verstorben war, hinterließ er ein umfangreiches Gebiet, das von der Saale bis zur hessischen Lahn reichte. Thüringen stand an einem Wendepunkt. Es folgte ein langjähriger thüringisch-hessischer Erbfolgekrieg, in dessen Folge sich die ehemaligen ludowingischen Besitzungen in Hessen nach anderthalb Jahrhunderten zu einem eigenständigen Fürstentum entwickelten. In Thüringen hingegen konnte sich bereits nach einigen Jahren der Wettiner Heinrich der Erlauchte, Markgraf von Meißen, durchsetzen und erlangte die Anerkennung der Thüringer Grafen und Herren als neuer Landgraf Thüringens. Diese tiefgreifende Zäsur in der Geschichte Thüringens repräsentiert der Weißenfelser Vertrag von 1249, der diesen folgenreichen Dynastiewechsel verschriftlicht hat.
Angesichts der weitreichenden Konsequenzen gibt dieses bedeutende Dokument über die konkreten Bestimmungen hinaus wertvolle Einblicke in das mitteldeutsche Herrschaftsgefüge an der Schwelle zum Spätmittelalter. Anliegen der vorliegenden Arbeit ist es nun, eine Verbindung des Weißenfelser Vertrages mit dem zuvor gesellschaftlich gefestigten Thüringen zu knüpfen und die Intentionen und politischen Ziele des Vertrages herauszuarbeiten. Bevor dessen Teilnehmer und Regelungen analysiert werden sollen, erfolgt hierfür eine Betrachtung der Rahmenbedingungen, die eine Bedeutung des thüringischen Adels und der Ministerialität bei der Anerkennung Heinrichs des Erlauchten erhellen sollen.
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