Über Zum Stand der Diskussion uber die Entstehung des Alleinstimmrechts der sieben Kurfursten bei der deutschen Koenigswahl und die Ausbildung des Kurfurstenkollegs
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, FernUniversität Hagen (Historisches Institut - Arbeitsbereich Ältere Geschichte), Veranstaltung: Die Entstehung des Kurfürstenkollegs: Von den Königswählern 1198 zum Kurfürstenkolleg 1298, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Goldenen Bulle von 1356 wurde das Verfahren der Wahl des deutschen Königs erstmals eindeutig in urkundlicher Form festgelegt. Die Königswahl hatte durch die sieben Kurfürsten zu erfolgen, dies waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier als geistliche, der Pfalzgraf bei Rhein, die Herzöge von Sachsen und von Brandenburg sowie der König von Böhmen als weltliche Wähler. Die Goldene Bulle schuf kein neues Recht, sondern schrieb den Stand der Entwicklung fest, wonach sich im Laufe des 13. Jahrhunderts der Kreis der Königswähler auf die in der Goldenen Bulle genannten sieben Kurfürsten reduziert hatte.
Auf welcher Grundlage dies geschah und warum gerade diese sieben als allein Wahlberechtigte übrig blieben, gilt als das ¿Fundamentalrätsel der deutschen Verfassungsgeschichte¿ (Stehkämper, 1973, zit. nach Wolf, 1996, S. 3) oder sogar als ¿unlösbares verfassungsrechtliches Problem¿ (Lintzel, 1952). Hierzu stellen sich zwei Fragen (Wolf, 1996, 1998), zum einen, nach welchem Auswahlkriterium und mit welchen Mechanismen der Kreis der Königswähler allmählich auf genau die sieben Genannten reduziert wurde, zum anderen, zu welchem Zeitpunkt die Kurfürsten eine abgeschlossene Einheit, ein Kollegium, gebildet haben. Für diesen Zeitpunkt werden Datierungen zwischen 1198 und 1298 vorgeschlagen, besondere Bedeutung für diesen Prozess scheinen die Königswahlen von 1198, 1257 und 1298 zu haben.
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