Über Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Verwaltungsgerichte
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde einem langjährigen Reformbedarf der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit Rechnung getragen. Mit Wirksamkeit zum 1.1.2014 gehen die UVS in den Verwaltungsgerichten der Länder auf, der AsylGH wird zum Bundesverwaltungsgericht und der UFS zum Bundesfinanzgericht. Es kommt zur Abschaffung des administrativen Instanzenzuges und zur Schaffung einer durchgehend zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Jede Verwaltungsbehörde wird somit ¿ mit Ausnahmen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ¿ zur ersten und letzten Instanz. Gegen deren Entscheidung steht ein Rechtszug an die Verwaltungsgerichte offen, die grundsätzlich in der Sache selbst entscheiden. Die Autorin Margot Gutschi gibt einleitend einen Überblick über die wichtigsten Hauptgesichtspunkte der Novelle und über die wesentlichen Bestimmungen des VwGVG. Darauf aufbauend werden die konkreten Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte und deren Entscheidungsbefugnisse sowie das Bescheidbeschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten und das Revisionsverfahren vor dem VwGH kurz dargestellt. Das Buch richtet sich an Juristen und Lernende an und außerhalb der Universität.
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