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Zweckrationalitat Und Strafrecht

- Argumente Fur Ein Tatbezogenes Massnahmerecht

Über Zweckrationalitat Und Strafrecht

Es gibt in der Strafrechtswissenschaft die Tradition und auch vielleicht die Notwendigkeit, bestimmte Fragestellungen und Probleme mit Hilfe anderer Disziplinen zu bearbeiten und zu lösen. Das nützt der Rechtswissenschaft, er­ möglicht aber auch diesen anderen Disziplinen einen Zugang zur Praxis und praktischen Wirksamkeit, den viele von ihnen sonst kaum erhalten könnte- das gilt insbesondere für philosophische Theorien. Ich möchte hier versuchen, an diese Tradition anzuknüpfen und werde im folgenden einige Schnittpunkte der Strafrechtswissenschaft mit Themen der Philosophie und Sozialwissen­ schaft zum Gegenstand der Untersuchung machen. In diesem Zusammenhang geht es mir auch um den Nachweis, daß die modernen Ansätze in der analytisch orientierten Sozialphilosophie und Ethik nicht zwangsläufig sozialtechnologi­ sche und behavioristische Konzeptionen favorisieren müssen und daß Argu­ mente für Freiheit und Gerechtigkeit keine Domäne der traditionellen Philo­ sophie sind, die vor allem in der deutschen Rechtswissenschaft oft immer noch als einzige Partnerin akzeptiert wird. Der Versuch, interdisziplinär zu arbeiten, ist von zahlreichen Gefahren be­ droht, eine davon hängt zusammen mit der ungemütlichen Alternative, entwe­ der von den Vertretern der jeweiligen Einzeldisziplin den Vorwurf zu hören, man habe sich in ihrem Fach nur dilettantisch und amateurhaft bewegt oder aber - wenn man diesem Vorwurf glücklich entgangen sein sollte - auf Ver­ ständnislosigkeit und Langeweile zu stoßen, wenn die jeweils fremde Thema­ tik behandelt wird. Nun kann man zwar nicht beiden Alternativen entgehen, aber man hat eine faire Chance, von beiden betroffen zu werden.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783531118079
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 308
  • Veröffentlicht:
  • 1. Januar 1987
  • Ausgabe:
  • 1987
  • Abmessungen:
  • 229x152x17 mm.
  • Gewicht:
  • 431 g.
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Beschreibung von Zweckrationalitat Und Strafrecht

Es gibt in der Strafrechtswissenschaft die Tradition und auch vielleicht die Notwendigkeit, bestimmte Fragestellungen und Probleme mit Hilfe anderer Disziplinen zu bearbeiten und zu lösen. Das nützt der Rechtswissenschaft, er­ möglicht aber auch diesen anderen Disziplinen einen Zugang zur Praxis und praktischen Wirksamkeit, den viele von ihnen sonst kaum erhalten könnte- das gilt insbesondere für philosophische Theorien. Ich möchte hier versuchen, an diese Tradition anzuknüpfen und werde im folgenden einige Schnittpunkte der Strafrechtswissenschaft mit Themen der Philosophie und Sozialwissen­ schaft zum Gegenstand der Untersuchung machen. In diesem Zusammenhang geht es mir auch um den Nachweis, daß die modernen Ansätze in der analytisch orientierten Sozialphilosophie und Ethik nicht zwangsläufig sozialtechnologi­ sche und behavioristische Konzeptionen favorisieren müssen und daß Argu­ mente für Freiheit und Gerechtigkeit keine Domäne der traditionellen Philo­ sophie sind, die vor allem in der deutschen Rechtswissenschaft oft immer noch als einzige Partnerin akzeptiert wird. Der Versuch, interdisziplinär zu arbeiten, ist von zahlreichen Gefahren be­ droht, eine davon hängt zusammen mit der ungemütlichen Alternative, entwe­ der von den Vertretern der jeweiligen Einzeldisziplin den Vorwurf zu hören, man habe sich in ihrem Fach nur dilettantisch und amateurhaft bewegt oder aber - wenn man diesem Vorwurf glücklich entgangen sein sollte - auf Ver­ ständnislosigkeit und Langeweile zu stoßen, wenn die jeweils fremde Thema­ tik behandelt wird. Nun kann man zwar nicht beiden Alternativen entgehen, aber man hat eine faire Chance, von beiden betroffen zu werden.

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