Über Baunutzungsverordnung
Der NK-BauNVO
Das Werk gibt präzise Antworten auf alle juristischen Fragen rund um die baulichen Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks. Die Darstellung bietet Raum für eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den Einzelproblemen, ohne den Blick für die Praxis zu verlieren. Das Werk ist deswegen gleichermaßen für Planerinnen und Planer wie für Baujuristinnen und Baujuristen eine wertvolle Unterstützung.
Die Neuauflage
Die von erfahrenen Praktikern aus Anwaltschaft, Verwaltung und Wirtschaft verantwortete dritte Auflage bringt die Kommentierung der BauNVO sowie der einschlägigen Nebengebiete auf den aktuellen Stand. Dabei werden die Reformen des Gesetzgebers - insbesondere die Digitalisierungsnovelle, das Wind-an-Land-Gesetz und das Baulandmobilisierungsgesetz - umfassend berücksichtigt und die Rechtsprechung auf den aktuellen Stand gebracht.
Immissionsschutzrecht im Fokus
Der NK-BauNVO veranschaulicht in ausführlichen, praxisorientierten Beiträgen die Bedeutung der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen, die großen Einfluss auf die Zuordnung der Baugebietstypen und auch der Nutzungsarten innerhalb der Baugebiete der BauNVO zueinander haben:
Lärmimmissionen: DIN 18005, TA-Lärm sowie die 16. und die 18. BImSchV
Geruchsimmissionen: Anhang 7 der TA Luft 2021 (Integration der Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL)
Schadstoffimmissionen: TA-Luft und die 39. BImSchV
Regelungen zu Lichtimmissionen und Mindestabständen.
Auf aktuellem Stand mitkommentiert
Planzeichenverordnung
Wohnflächenverordnung, DIN 277
GIF-Richtlinien zur Berechnung von Miet- und Verkaufsflächen
Die Autoren sind erfahrene Baurechtspraktiker:
Dr. Martin M. Arnold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Münster | Prof. Dr. Olaf Bischopink, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Münster | Dipl.-Ing. (FH) Joachim Bittner, Planegg | Prof. Dr. Christian Bönker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Berlin | Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Frankfurt a. M. | Dr. Hendrik Schilder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Düsseldorf | Dr. Jens Wahlhäuser, Regierungsdirektor im Bundeskanzleramt (Angelegenheiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen), Berlin | Alexander Wirth, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Münster
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