Über Begutachtung traumatisierter Flüchtlinge
Traumatisierte Flüchtlinge haben häufig im deutschen Asylverfahren keine Chance: Nur wer detailliert, in aller Ausführlichkeit, ohne Widersprüche und in der Chronologie der Ereignisse das Erlebte schildern kann, gilt bei den Behörden und Gerichten als glaubwürdig.
Gerade das, was der menschlichen Psyche dazu verhilft, ein Trauma zu überleben, wird hier zum Stolperstein und somit zur konkreten Gefahr der Abschiebung in das Land, in dem die schrecklichen Ereignisse erlebt wurden.
Der von der Bundesarbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer vorgelegte Band setzt sich aus der Sicht von Ärzten, Therapeuten und Juristen kritisch mit diesem Dilemma auseinander.
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