Über Berufsrecht des Syndikusrechtsanwalts
Zum 1.1.2016 hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für Syndikusrechtsanwälte neu konzipiert. Seitdem können Unternehmensjuristen unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erlangen (§§ 46 ff. BRAO). Für Syndizi gelten nach § 46c Abs. 1 BRAO zwar grundsätzlich die Vorschriften über Rechtsanwält:innen. Manche Berufspflichten sind aber im Lichte des Umstands, dass ein Syndikusrechtsanwalt mit seinem Arbeitgeber nur einen einzigen "Mandanten" hat, eigenständig zu interpretieren. Die Arbeit analysiert die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen im Ganzen und zeigt Schwächen im gesetzlichen Regelungssystem auf. Insbesondere werden Fragen zur Drittberatung, zu den anwaltlichen Grundpflichten, zum Zeugnisverweigerungsrecht und zur Zulassung thematisiert.
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