Über Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz
Die 11. Auflage berücksichtigt die umfangreichen Änderungen des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz durch das Gesetz vom 21.12.2020, weitere Rechtsänderungen sowie neue Rechtsprechung und Literatur.
Gegenstand der Novellierung war u.a. die Anhebung der Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, eine Spezifizierung der Aufgaben außerhalb des originären Aufgabenbereichs nach § 2 Abs. 5 LBKG, die Möglichkeit der Aufstellung einer Feuerwehrbedarfsplanung, die Einführung eines einheitlichen Entpflichtungsverfahrens, die Umbenennung der Feuerwehr und Katastrophenschutzschule in Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie, die Möglichkeit der Bestellung mehrerer stellvertretender Wehrführer und die Erweiterung der Kostenerstattungsansprüche und Vereinfachungen der Verfahren beim Kostenersatz.
Neben der praxisgerechten und kompetenten Erläuterung des LBKG enthält der Kommentar Erläuterungen zur Feuerwehr-Entschädigungsverordnung und zur Feuerwehrordnung sowie die wichtigsten weiteren Verordnungen zu diesem Rechtsgebiet, Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr und Satzungsbeispiel zur Bildung eines Feuerwehr-Fördervereins.
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