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Bücher der Reihe Skripten Zivilrecht

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  • von Karl-Edmund Hemmer
    14,80 €

    Grundkenntnisse im Verfahrensrecht sind für die Klausuren unerlässlich.Gerade in diesem Bereich gibt es verschiedene klassische Einzelprobleme, die anhand kleiner Fälle sehr gut erlernbar sind. In gewohnter Manier wird die Falllösung klausurtypisch aufbereitet und das Thema in einen Gesamtzusammenhang gestellt. Vertiefungshinweise leisten wertvolle Hilfe für die intensivere Auseinandersetzung. Wichtige Aufbauhilfen und Tipps erleichtern die Einordnung des Erlernten.Richtig verstanden, macht auch Verfahrensrecht Spaß! Inhalt:RechtswegZuständigkeit des Gerichtsparteibezogene Prozessvoraussetzungenstreitgegenstandsbezogene ProzessvoraussetzungenProzesshandlungen u.a.

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Der Band setzt das Rechtsfolgesystem bisheriger Skripten fort. Die Anspruchsgrundlagen, die in den verschiedenen Rechtsgebieten verstreut sind, werden in einem eigenen Skript klausurtypisch konzentriert behandelt, §§ 285, 346, 546, 604, 812, 861, 985, 1007 BGB. Die ideale Checkliste für die Herausgabeklausur. Wer konsequent von der Fallfrage her lernt, lernt richtig.Inhalt:Vertragliche HerausgabeansprücheVertragsähnliche HerausgabeansprücheDingliche HerausgabeansprücheHerausgabe aus BereicherungsrechtGesamtansprüche auf HerausgabeHerausgabe von NutzungenProzessuale Besonderheiten u.a.

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

    Wegen fehlender Praxis ist die ZPO der Studentin bzw. dem Studenten in der Regel fremd. Von daher wurde hier besonders auf leichte Verständlichkeit Wert gelegt. Der Schwerpunkt im Erkenntnisverfahren liegt neben den immer wiederkehrenden Problemen der Zulässigkeitsvoraussetzungen (z.B. Zuständigkeit, Streitgegenstand) auf den typischen Problemen des Prozesses, wie z.B. Versäumnisurteil, Widerklage und Klagenhäufung. Die Beteiligung Dritter am Rechtsstreit wird im Hinblick auf die Klausur und die examensrelevante Verortung erklärt. Das Kapitel der Zwangsvollstreckung befasst sich vor allem mit dem Ablauf der Zwangsvollstreckung und den möglichen Rechtsbehelfen von Schuldner, Gläubiger und Dritten. Dieses Skript gehört daher zur "Pflichtlektüre", um sich einen vernünftigen Überblick zu verschaffen! Inhalt:Erkenntnisverfahren:Zulässigkeit der KlageVersäumnisverfahrenProzesshandlungenUrteilRechtsmittelKlagenhäufungZwangsvollstreckung:Vollstreckung in körperliche SachenForderungspfändungVollstreckungserinnerungVollstreckungsgegenklageDrittwiderspruchsklageAutoren: Hemmer/Wüst/d'Alquen

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Das Skript Sachenrecht II behandelt den Erwerb dinglicher Rechte an beweglichen Sachen. Neben dem Erwerb kraft Gesetzes ist Schwerpunkt hier natürlich der rechtsgeschäftliche Erwerb des Eigentums. Bei dem Erwerb vom Berechtigten und den § 932 ff. BGB müssen Sie sicher sein, insbesondere wenn - wie im Examensfall regelmäßig - Dritte (Besitzdiener Besitzmittler Geheißpersonen) in den Übereignungstatbestand eingeschaltet werden. Daneben geht es um die klausurrelevanten Probleme beim Pfandrecht, bei der Sicherungsübereignung und beim Anwartschaftsrecht des Vorbehaltsverkäufers. Inhalt:Rechtsgeschäftlicher EigentumserwerbDas AnwartschaftsrechtDas Pfandrecht an beweglichen Sachen und RechtenDie SicherungsübereignungEigentumserwerb durch Gesetz oder Hoheitsakt

  • von Karl-Edmund Hemmer
    14,80 €

    Erbrecht wird im Studium meist stiefmütterlich als reines "Nebengebiet" behandelt. In einigen Bundesländern gehört es aber zum Pflichtfachbereich und ist demzufolge ab der großen Übung Klausurgegenstand. In anderen Bundesländern ist es nur Teil des Schwerpunktbereichs, im Zweiten Examen gehört es allerdings dann oft doch zum Pflichtfach. In der Praxis ist das Erbrecht ein sehr wichtiges Rechtsgebiet - getreu dem makabren Motto: "Gestorben wird immer"! Dieses Skript ermöglicht Ihnen einen einfachen Einstieg in dieses vermeintlich schwierige Gebiet. Die wesentlichen Probleme werden nicht abstrakt, sondern im Gewand eines Falles dargestellt. Damit erlernen Sie genau die Sprache, die auch von Ihnen in der Klausur erwartet wird. Zusätzlich ist der Lösungstext immer wieder mit der hemmer-Methode kommentiert, in der erklärt wird, weshalb bestimmte Passagen in der Lösung knapp, andere dagegen relativ ausführlich dargestellt sind. Außerdem werden Querverweise zu verwandten Problemen und Tipps für eingängige Formulierungen und Argumentationsmuster gegeben. Alles in allem ein Skript, das sich nicht nur an Einsteiger bzw. Einsteigerinnen ins Erbrecht wendet. Auch für die Vorbereitung des Examens lohnt sich die Lektüre! Inhalt:ErbfähigkeitGesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgeRechtsstellung der ErbenPflichtteilsrechtErbscheinSchnittstellen des Erbrechts mit anderen RechtsgebietenErbrechtliche Beschränkungen

  • von Karl-Edmund Hemmer
    14,80 €

    Kenntnisse im Gesellschaftsrecht sind für das Studium unerlässlich. Dieses Rechtsgebiet bietet dem Ersteller von Klausuren hervorragende Möglichkeiten, Verknüpfungen mit anderen Bereichen herzustellen. Wichtig ist vor allem, sich die Unterschiede der einzelnen Gesellschaftstypen zu verdeutlichen, insbesondere hinsichtlich Organisation, Vertretung und Haftungsverfassung.Inhalt:GbROHGKGVereinGmbH

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

  • von Karl E. Hemmer
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Der Primäranspruch bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch kann nachträglich wegfallen, z.B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung, Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig.Die rechtshemmenden Einreden - z.B. Verjährung, Stundung, Zurückbehaltungsrechte - bewirken, dass der Berechtigte sein Recht nicht (mehr) geltend machen kann.Inhalt:Rechtsvernichtende Einwendungen- Erfüllung, § 362 BGB- Erfüllungssurrogate- Ausgeübte Gestaltungsrechte- Leistungsstörungen- Wechsel der Aktiv- oder Passivlegitimation- AusübungsschrankenRechtshemmende Einreden- Dauernde Einreden- Aufschiebende Einreden- Anspruchsbeschränkende Einreden

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Wir unterscheiden rechtshindernde, rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden. Rechtshindernde Einwendungen lassen den Vertrag von vornherein scheitern. Ist der Vertrag unwirksam, entfallen alle vertraglichen Ansprüche, insbesondere der Erfüllungsanspruch. Wurden bereits Leistungen ausgetauscht, kommt eine Rückabwicklung nach §§ 812 ff. BGB in Betracht. Ohne wirksamen Vertrag besteht kein Besitzrecht, damit ist auch an das gesetzliche Schuldverhältnis der §§ 987 ff. BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) zu denken. Lernen Sie frühzeitig, die im BGB verstreuten Unwirksamkeitsgründe, wie z.B. § 125 BGB, § 134 BGB, § 2302 BGB, richtig einzuordnen und je nach Fallfrage an der richtigen Stelle zu prüfen. So entfällt z.B. ein Kaufpreiszahlungsanspruch aus § 433 II BGB, wenn beim Grundstückskaufvertrag die Form des § 311b BGB nicht eingehalten wurde. Der Vertrag ist dann gem. § 125 S. 1 BGB nichtig.Das vorliegende Skript geht konsequent von der Rechtsfolge - der Vertrag entfällt - aus. Es wurden alle klausurtypischen rechtshindernden Einwendungen zusammengefasst, so dass das Skript im Hinblick auf die Unwirksamkeitsgründe über den Allgemeinen Teil des BGB hinausgeht. Inhalt:GeschäftsfähigkeitFormproblemeGeheimer VorbehaltScheingeschäftSittenwidrigkeitu.a.

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    14,80 €

    Das Immobiliarsachenrecht wird in den ersten Semestern des Studiums häufig vernachlässigt. Gerade in dieser Phase sollte man sich aber einen Überblick über die Grundsystematik dieses recht komplizierten Rechtsgebietes verschaffen. Später kann man auf dieser Basis aufbauend leichter die Examensklausuren in diesem Bereich begreifen. Die Klausurrelevanz dieses Rechtsgebietes sollte man nicht unterschätzen. So bieten insbesondere die Grundpfandrechte und das Vormerkungsrecht hervorragende Verknüpfungsmöglichkeiten mit dem Schuldrecht.Die Darstellung erfolgt wie gewohnt fallbezogen, damit wichtige Aufbaufragen nicht zu kurz kommen und eine systematische Gliederung der Probleme möglich ist.Inhalt:Das Eigentum am GrundstückDie Eigentumsübertragung bei GrundstückenDie VormerkungGrundpfandrechteu.a.

  • von Achim Wüst, Karl-Edmund Hemmer & Merklein
    14,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    14,80 €

    Geschäftsführung ohne Auftrag und Bereicherungsrecht sind neben dem Deliktsrecht und dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis die wichtigsten gesetzlichen Schuldverhältnisse. Prüfungsklausuren streifen diese Gebiete häufig aufgrund der Nähe zum Vertragsrecht. Hier bedarf es solider Grundkenntnisse für die immer wiederkehrenden Problemkonstellationen. Erarbeiten Sie sich diese Probleme klausurtypisch anhand der vorliegenden Fälle. Verschaffen Sie sich so einen Überblick über die Gesamtsystematik des Schuldrechts. Dies ist im Zivilrecht eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung. Inhalt:Der Tatbestand und die Rechtsfolgen der GoADie EigengeschäftsführungVerhältnis von GoA und BereicherungsrechtDie LeistungskondiktionDie NichtleistungskondiktionBereicherungsrechtliche DrittbeziehungenDer Umfang des Bereicherungsanspruchs

  • von Achim Wüst, Karl-Edmund Hemmer & Clemens D'Alquen
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Arbeitstechnik in Schriftsatz und Gutachten Anwaltsklausuren haben in den meisten Bundesländern inzwischen die Bedeutung von Zivilurteilsklausuren erreicht teilweise sogar - zumindest in einigen Examensterminen - überholt. Sie sind bei gleicher Problemlage schwieriger als Richterklausuren weil der Bearbeiter nicht nur zu reagieren hat sondern selbst den Prozess gestalten kann und muss. Dieses Skript liefert eine Gebrauchsanweisung für die Anwaltsklausur in die die Erfahrungen aus der Erstellung Korrektur und Besprechung der zahlreichen Hemmer-Anwaltsklausuren sowie der Analyse einer Vielzahl von Original-Examensklausuren mit Anwaltsaufgaben einfloss. Zunächst werden jeweils die Arbeitsschritte aufgezeigt mit der der Bearbeiter einer Anwaltsklausur an den Fall heranzugehen hat: Nach der Klärung der Mandantenziele sowie der Selektion und Ordnung des Mandantenvortrags geht es jeweils ganz besonders um die Klärung und den Einsatz zivilprozessualer Gestaltungsmöglichkeiten (etwa Auswahl der richtigen Parteien Einsatz von Stufenklage Teilklage Widerklage oder Teilanerkenntnis). Anschließend werden die jeweiligen Schriftsatzformalia sowie die Aufbauregeln für die verschiedenen Typen von Gutachten dargestellt und erläutert.Inhalt:KlageschriftKlageerwiderungEinspruchReplikDuplikAntrag auf einstweiligen RechtsschutzWiderspruchBerufungsbegründungVertragsgestaltungAnwaltsgutachten (Aufbau und Stil)

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Nachdem das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung mit Wirkung zum 13.06.2014 erhebliche Änderungen im Gesetzestext mit sich gebracht hatte, ergehen mittlerweile erste obergerichtliche Entscheidungen zu streitigen Fragen im Zusammenhang mit diesen Gesetzesänderungen, welche in diesem Skript beleuchtet werden. Zudem wurden die Reformen des Kaufrechts (01.01.2018) sowie zum Reisevertragsrecht (01.07.2018) eingearbeitet. Unabhängig von den aktuellen Änderungen gilt: Themen wie "AGB-Kontrolle" oder "Verbrauchsgüterkauf" müssen Ihnen geläufig sein. Der Bereich des Verbraucherschutzes gewinnt stetig an Bedeutung, auch in Examensklausuren. Das Skript bemüht sich darum, einen umfassenden Überblick über die Fragestellungen des Verbraucherschutzrechts zu gewähren. Wo nötig wird versucht, die Thematik mit kleinen Beispielsfällen zu verdeutlichen. Inhalt:Verbraucherbegriff Unternehmerbegriff Stellvertretung und Verbraucherschutz Unbestellte Leistung, § 241a BGB Allgemeine Geschäftsbeziehungen Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen Verbrauchsgüterkauf ReisevertragsrechtEhemaklervertrag

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Besteht der Vertrag, so kann der Anspruchsteller Erfüllung, z.B. Übereignung, Überlassung der Mietsache etc. verlangen. Dies setzt unter anderem Rechtsfähigkeit der Vertragspartner, wirksame Willenserklärungen, Zugang und ggf. Bevollmächtigung voraus. Nur wenn ein wirksamer Vertrag vorliegt, entsteht die Leistungspflicht des Schuldners und deren Folgeproblematik wie Rücktritt und Schadensersatz.Inhalt:RechtssubjekteRechtsfähigkeitGeschäftsfähigkeitAllgemeine GeschäftsbedingungenStellvertretung

  • von Achim Wüst, Karl-Edmund Hemmer, Ingo Gold & usw.
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    14,80 €

    Arbeitsrecht ist in einigen Bundesländern bereits im ersten Staatsexamen Pflichtstoff. In anderen Ländern taucht es erstmals im zweiten Staatsexamen auf. Aber auch in der späteren anwaltlichen Praxis sind Grundkenntnisse des Arbeitsrechts unerlässlich. Hier auf Lücke zu setzen, wäre deshalb mehr als fahrlässig. Dieses Skript behandelt die entscheidenden Fragen nach dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, der Wirksamkeit einer Kündigung, den sonstigen Beendigungstatbeständen wie Anfechtung, Auslauf einer Befristung und Aufhebungsvertrag sowie den wesentlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis.Die wichtigsten examensrelevanten Probleme des Arbeitsrechts werden anhand von 39 Fällen dargestellt und gelöst. Besonderes Gewicht wird auf Problemaufbau und klausurgerechte Argumentationsweise gelegt. Inhalt:Das ArbeitsverhältnisDie Beendigung des ArbeitsverhältnissesAnsprüche des ArbeitnehmersAnsprüche des Arbeitgebers

  • von Achim Wüst, Karl-Edmund Hemmer & Michael Tyroller
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

    BGB-AT / Vertragliche Schuldverhältnisse mit dem neuen Schuldrecht. Im Vordergrund steht die Vermittlung der Probleme des Vertragsschlusses, u.a. das Minderjährigenrecht und die Stellvertretung. Neben rechtshindernden (z.B. §§ 134, 138 BGB) und rechtsvernichtenden Einwendungen (z.B. Anfechtung) werden auch die Klassiker der Pflichtverletzung nach § 280 BGB wie Unmöglichkeit (§§ 280 I, III, 283 BGB), Verzug (§§ 280 I, II, 286 BGB), Haftung bei Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten i.S.d. § 241 II BGB (früher: pVV bzw. c.i.c. / jetzt: § 280 I bzw. § 280 I i.V.m. § 311 II BGB) behandelt. Ausführlich wird auf die wichtige Unterscheidung von Schadensersatz nach § 280 I BGB und Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 I, III, 281-283 bzw. § 311a II BGB eingegangen. Nach Mängelrecht, Störung der Geschäftsgrundlage und Schadensrecht schließt das Skript mit dem nicht zu unterschätzenden Gebiet des Dritten im Schuldverhältnis ab (z.B. Abgrenzung, § 278 / § 831 / § 31; § 166 BGB; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; DriSchaLi). Inhalt:VertragsschlussRechtshindernde EinwendungenRechtsvernichtende EinwendungenLeistungsstörungenRecht der SchlechtleistungStörung der GeschäftsgrundlageSchadensersatzrechtDer Dritte im Schuldverhältnis

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

    Die typischen Probleme des Familienrechts: von der Ehe als Klassiker für die Klausur (z.B. § 1357 BGB; GbR; Gesamtschuldner; Gesamtgläubiger; §§ 1365; 1369 BGB) zum ehelichen Güterrecht bis hin zur Scheidung. Gegenstand des Erbrechts sind die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, die möglichen Verfügungen (Testament bzw. Erbvertrag) des Erblassers und was sie zum Inhalt haben (z.B. Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage), Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sowie neben Fragen der Rechtsstellung des Erben (z.B. im Verhältnis zum Erbschaftsbesitzer) auch das Pflichtteilsrecht und der Erbschein.Fazit: Das Wichtigste in Kürze für den schnellen Überblick.Inhalt:FamilienrechtAllgemeine EhewirkungenEheliches GüterrechtEhescheidungsrechtPartnerschaften außerhalb der EheErbrechtGesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgePflichtteilsrechtErbschein

  • von Achim Wüst & Karl-Edmund Hemmer
    14,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    14,80 €

  • von Achim Wüst, Karl-Edmund Hemmer & Michael Tyroller
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    14,80 €

    Das Repetitorium hemmer ist für seine Trefferquote bekannt. Das zeigt sich auch in den Musterklausuren: Teilweise wurden die ausgewählten Fälle später zu nahezu identischen Originalexamensfällen. Die Themenkreise sind weiter hochaktuell. Examensklausuren haben eine eigene Struktur. Der Ersteller konstruiert Sachverhalt und Lösung nach bestimmten Regeln die es zu erfassen gilt. Objektiv muss die Klausur wegen der Notendifferenzierung anspruchsvoll aber lösbar sein eine Vielzahl von Problemen beinhalten und bei der Lösung ein einheitliches Ganzes ergeben. Subjektives Merkmal ist wie der Ersteller die objektiven Merkmale gewichtet hat. Hier zeigt sich sein Ideengebäude welches zu erfassen die wesentliche Aufgabe bei der Klausurbewältigung ist.Inhalt:MängelrechtSchadensrecht u.a. gestörte GesamtschuldAllgemeines LeistungsstörungsrechtDeliktsrechtÜbereignung gem. § 929 ff. BGB

  • von Achim Wüst, Karl-Edmund Hemmer & Bernd Berberich
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,90 €

    Im Schwerpunktskript Kapitalgesellschaftsrecht werden die Gründung der Kapitalgesellschaften und deren Organisationsverfassung dargestellt. Es beinhaltet daneben die Rechtsstellung der Gesellschafter die Finanzordnung der Gesellschaften und die Stellung der Gesellschaften im Rechtsverkehr. Abschließend erfolgt ein Überblick über das Konzernrecht und Sonderformen der Kapitalgesellschaften.Inhalt:Die Gründung von Kapitalgesellschaften Die Organisationsverfassung der Kapitalgesellschaft Rechtsstellung der Gesellschafter (Mitgliedschaft) Finanzordnung der Kapitalgesellschaften Die Kapitalgesellschaft im Rechtsverkehr Beendigung der Kapitalgesellschaft Besonderheiten der Ein-Mann- Kapitalgesellschaften Konzernrecht Sonderformen der Kapitalgesellschaft

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