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Bücher der Reihe Skripten Zivilrecht

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  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Der Regress ist examenstypisch. Dreiecksbeziehungen sind nicht nur im wirklichen Leben problematisch, sondern auch im Recht. Der Band gibt unsere Erfahrungen mit den verschiedenen Examenskonstellationen wieder. Beispielhaft ist die Begleichung einer Schuld durch einen Dritten und der Regress beim Schuldner. In Betracht kommen häufig GoA, Gesamtschuld und Bereicherungsrecht. Inhalt:LegalzessionenPflicht zur rechtsgeschäftlichen AbtretungGesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGBRückgriff nach Geschäftsführung ohne AuftragRückgriffskondiktionAusgleich unter SicherungsgebernRückgriff im Recht der Personengesellschaft

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

    BGB-AT / Vertragliche Schuldverhältnisse mit dem neuen Schuldrecht. Im Vordergrund steht die Vermittlung der Probleme des Vertragsschlusses, u.a. das Minderjährigenrecht und die Stellvertretung. Neben rechtshindernden (z.B. §§ 134, 138 BGB) und rechtsvernichtenden Einwendungen (z.B. Anfechtung) werden auch die Klassiker der Pflichtverletzung nach § 280 BGB wie Unmöglichkeit (§§ 280 I, III, 283 BGB), Verzug (§§ 280 I, II, 286 BGB), Haftung bei Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten i.S.d. § 241 II BGB (früher: pVV bzw. c.i.c. / jetzt: § 280 I bzw. § 280 I i.V.m. § 311 II BGB) behandelt. Ausführlich wird auf die wichtige Unterscheidung von Schadensersatz nach § 280 I BGB und Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 I, III, 281-283 bzw. § 311a II BGB eingegangen. Nach Mängelrecht, Störung der Geschäftsgrundlage und Schadensrecht schließt das Skript mit dem nicht zu unterschätzenden Gebiet des Dritten im Schuldverhältnis ab (z.B. Abgrenzung, § 278 / § 831 / § 31; § 166 BGB; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; DriSchaLi). Inhalt:VertragsschlussRechtshindernde EinwendungenRechtsvernichtende EinwendungenLeistungsstörungenRecht der SchlechtleistungStörung der GeschäftsgrundlageSchadensersatzrechtDer Dritte im Schuldverhältnis

  • von Ingo Gold, Michael Grieger, Karl-Edmund Hemmer & usw.
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Besteht der Vertrag, so kann der Anspruchsteller Erfüllung, z.B. Übereignung, Überlassung der Mietsache etc. verlangen. Dies setzt unter anderem Rechtsfähigkeit der Vertragspartner, wirksame Willenserklärungen, Zugang und ggf. Bevollmächtigung voraus. Nur wenn ein wirksamer Vertrag vorliegt, entsteht die Leistungspflicht des Schuldners und deren Folgeproblematik wie Rücktritt und Schadensersatz.Inhalt:RechtssubjekteRechtsfähigkeitGeschäftsfähigkeitAllgemeine GeschäftsbedingungenStellvertretung

  • von Achim Wüst, Karl-Edmund Hemmer & Clemens D'Alquen
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Der Primäranspruch bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch kann nachträglich wegfallen, z.B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung, Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig.Die rechtshemmenden Einreden - z.B. Verjährung, Stundung, Zurückbehaltungsrechte - bewirken, dass der Berechtigte sein Recht nicht (mehr) geltend machen kann.Inhalt:Rechtsvernichtende Einwendungen- Erfüllung, § 362 BGB- Erfüllungssurrogate- Ausgeübte Gestaltungsrechte- Leistungsstörungen- Wechsel der Aktiv- oder Passivlegitimation- AusübungsschrankenRechtshemmende Einreden- Dauernde Einreden- Aufschiebende Einreden- Anspruchsbeschränkende Einreden

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

  • von Karl-Edmund Hemmer
    21,80 €

    Das Skript Sachenrecht II behandelt den Erwerb dinglicher Rechte an beweglichen Sachen. Neben dem Erwerb kraft Gesetzes ist Schwerpunkt hier natürlich der rechtsgeschäftliche Erwerb des Eigentums. Bei dem Erwerb vom Berechtigten und den § 932 ff. BGB müssen Sie sicher sein, insbesondere wenn - wie im Examensfall regelmäßig - Dritte (Besitzdiener Besitzmittler Geheißpersonen) in den Übereignungstatbestand eingeschaltet werden. Daneben geht es um die klausurrelevanten Probleme beim Pfandrecht, bei der Sicherungsübereignung und beim Anwartschaftsrecht des Vorbehaltsverkäufers. Inhalt:Rechtsgeschäftlicher EigentumserwerbDas AnwartschaftsrechtDas Pfandrecht an beweglichen Sachen und RechtenDie SicherungsübereignungEigentumserwerb durch Gesetz oder Hoheitsakt

  • von Karl-Edmund Hemmer
    18,80 €

    Wegen fehlender Praxis ist die ZPO der Studentin bzw. dem Studenten in der Regel fremd. Von daher wurde hier besonders auf leichte Verständlichkeit Wert gelegt. Der Schwerpunkt im Erkenntnisverfahren liegt neben den immer wiederkehrenden Problemen der Zulässigkeitsvoraussetzungen (z.B. Zuständigkeit, Streitgegenstand) auf den typischen Problemen des Prozesses, wie z.B. Versäumnisurteil, Widerklage und Klagenhäufung. Die Beteiligung Dritter am Rechtsstreit wird im Hinblick auf die Klausur und die examensrelevante Verortung erklärt. Das Kapitel der Zwangsvollstreckung befasst sich vor allem mit dem Ablauf der Zwangsvollstreckung und den möglichen Rechtsbehelfen von Schuldner, Gläubiger und Dritten. Dieses Skript gehört daher zur "Pflichtlektüre", um sich einen vernünftigen Überblick zu verschaffen! Inhalt:Erkenntnisverfahren:Zulässigkeit der KlageVersäumnisverfahrenProzesshandlungenUrteilRechtsmittelKlagenhäufungZwangsvollstreckung:Vollstreckung in körperliche SachenForderungspfändungVollstreckungserinnerungVollstreckungsgegenklageDrittwiderspruchsklageAutoren: Hemmer/Wüst/d'Alquen

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