Über Bundeskleingartengesetz
Die Neuauflage des Praktiker-Kommentars ist im Sinne des Begründers weitergeführt und trotzdem vollständig überarbeitet worden. Wie bei den Vorauflagen ist das vorrangige Ziel die rechtlich zuverlässige und verständliche Erläuterung über das, was geltendes Recht ist, unter kritischer Bewertung von gerichtlichen Entscheidungen.Weitere Schwerpunkte:zu die neue Vorschrift des BNatSchG, dass Freiräume und Kleingartenanlagen zu erhalten und sogar neu zu entwickeln sinddie zulässige Prüfung im Rahmen des § 2 BKleingGdas neue Grundsteuerrecht (mit § 240 BewG)
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