Über Checkliste 5 (Anhang der kleinen GmbH)
Die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 264 I HGB in den ersten drei Monaten (kleine Gesellschaften bis zu sechs Monaten) des Geschäftsjahres für das Vorjahr einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang aufzustellen.
Die FARR®-Checkliste Nr. 5 berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Anhang. Die vorliegende 9. Auflage (Stand: 1.6.2021) wurde aktualisiert und redaktionell angepasst.Die Anhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf die Belange der Aufstellung und Offenlegung des Anhangs ausgerichtet. Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben, Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) und größenabhängigen Erleichterungen. Sie dient damit zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des Anhangs, zum anderen entspricht ihre Gliederung dem in der Praxis regelmäßig vorzufindenden Aufbau des Anhangs (die Angaben sind im Anhang entsprechend der Reihenfolge der Posten in der Bilanz bzw. GuV darzustellen).
Für die GmbH (insgesamt) gibt es auch eine umfassende Anhangcheckliste (FARR®-Checkliste Nr. 8).
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