Über Cybercrime
Unter den Begriff Cybercrime werden Straftaten gefasst, die mittels Informationstechnologie
und IT-Strukturen begangen werden. Diese Delikte sind durch
eine Vielzahl, vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung stark wandelbarer,
Tatbegehungsformen gekennzeichnet. Das mannigfache Spektrum
dieser Phänomene umfasst: die Botnetzkriminalität, den verbrecherischen
Einsatz von Malware, Ransomware oder Scareware, Phishing, Pharming und
Skimming, NFC-Betrug, Cybermobbing und Cybergrooming sowie vielfältige
Formen strafbarer Urheberrechtsverletzungen.
Die Darstellung dieser und weiterer Spielarten der unterschiedlichen Erscheinungsformen
von Cybercrime und ihre strafrechtliche Beurteilung bilden den
Ausgangspunkt dieses Studienbriefs. In den nachfolgenden Kapiteln stehen die
Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden durch die Computerforensik
und die Informationsgewinnung in Netzwerken im Fokus, gefolgt von
Handlungsanweisungen zur polizeilichen Bekämpfung der Internetkriminalität
im sogenannten Ersten Angriff. In einem Ausblick wird zudem auf den ermittlungstechnischen
Einsatz von Big-Data-Technologie aufmerksam gemacht.
Als Einführungswerk richtet sich der Lehr- und Studienbrief in erster Linie an
Polizei-Praktiker, die einen (Neu-)Einstieg in die Materie suchen, sowie an Polizeibeamte
in Ausbildung und Studium.
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