Über Das Deutsche Staatsangehorigkeitsrecht Vom 1. Januar 2000
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,6, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz, welches am 15. Juli 1999 ausgearbeitet
worden war und schließlich zum 1. Januar 2000 in Kraft trat, wurde das deutsche
Staatsangehörigkeitsrecht einer deutlichen Reform unterzogen.1
Der Hauptgrund lag sicherlich darin begründet, dass viele Menschen über mehrere
Generationen hinweg, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben, dauerhaft in
Deutschland leben und, dass die Regelungen aus dem Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, die beinahe unverändert bestanden, einfach
nicht mehr zeitgemäß waren.2
In dieser Arbeit soll zuerst auf die historische Entwicklung des deutschen
Staatsangehörigkeitsrechts, seit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1866 bis
heute, Bezug genommen werden.
Wesentliche Veränderungen erfuhr das geltende Recht natürlich während der
Gründung des deutschen Reiches, kurz vor dem ersten Weltkrieg, durch das schon
erwähnte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, während der Zeit der
Nationalsozialisten, dann wieder 1990 durch das Ausländergesetz und schließlich am
1. Januar 2000 durch das neue Staatsangehörigkeitsgesetz.3
Dieser historische Verlauf soll zu Beginn der Ausarbeitung vorgestellt werden.
Dann wird das Augenmerk auf die wichtigsten Reformen gelegt, welche das neue
Gesetz mit sich bringt und anschließend auf die geltenden Voraussetzungen, welche
eine Einbürgerung erfordert.
Im Folgenden verdeutlicht eine Übersicht der verschiedenen Aufenthaltstitel, welche
differenzierten Möglichkeiten des legalen Aufenthalts ein Ausländer in Deutschland
besitzt.
Abschließend soll dann geklärt werden welche Möglichkeiten der Einbürgerung
bestehen und welche es vor allem nach der Geburt ermöglichen die deutsche
Staatsbürgerschaft zu erlangen.
[...]
Mehr anzeigen