Über Das neue Personengesellschaftsrecht
Zum Werk
Zum Ende der Legislaturperiode wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Es tritt am 1.1.2024 in Kraft.
Das bisherige gesetzliche Leitbild der GbR als nicht rechtsfähige Gesellschaft wird durch die grundsätzlich rechtsfähige Personengesellschaft abgelöst. Die GbR wird künftig eine auf Dauer angelegte und mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Gesellschaft sein.
Eingeführt wird ein freiwilliges, öffentliches Gesellschaftsregister.
Das MoPeG regelt ferner ein Beschlussmängelrecht der Personenhandelsgesellschaften.
Ziel des Einführungsbandes ist eine erste Information über das neue Recht.
Zum Inhalt
im Einzelnen:
§ 1 Einführung
§ 2 Register für die GbR
§ 3 Außen- und Innengesellschaft
§ 4 Geschäftsführung, Vertretung, Gesellschafterhaftung
§ 5 Beschlussfassung und Beschlussmängelrecht
§ 6 Mitgliedschaftsrechte und -pflichten
§ 7 Gesellschafterwechsel
§ 8 Insolvenz
§ 9 Auflösung und Liquidation
§ 10 Freiberufler und PartG
§ 11 Kapitalanteil, Kontensystem, Jahresabschluss
§ 12 Umwandlung
§ 13 Verein
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Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Notariate, Steuerberatung, Gerichte und Unternehmen.
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