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Das Recht der unkoerperlichen Verwertung fuer das Internet als Teilhaberecht

- Zugleich Eine Grundsatzschrift Fuer Ein Kommunikationsoffenes Urheberrecht

Über Das Recht der unkoerperlichen Verwertung fuer das Internet als Teilhaberecht

Soll das Urheberrecht im Internet Verbotsrecht oder Teilhaberecht sein? Diese kritische Grundfrage nach der ratio legis stellt der Autor und diskutiert ein rechtlich und ökonomisch fundiertes Lösungsmodell. Angesichts automatisierbarer Abrechnungsmöglichkeiten entfällt im Internet zunehmend der Bedarf nach Kontrolle über die Werkdistribution. Stattdessen kommt es darauf an, Urheber stärker in Wertschöpfungsspielräume zu integrieren. Das derzeitige urheberrechtliche Verwertungsrecht ist nach Einschätzung des Autors hierfür ungeeignet, weil es zu eng an der Lösung von vergangenen Konflikten und weniger an realer Teilhabemaximierung orientiert ist. Der Autor geht dem ursprünglich definierten Schutzbedarf für das Urheberrecht auf den Grund und entwickelt hieraus die Idee für ein Teilhabemodell, dass grundsätzlich ohne Upload-Filter oder Abmahnungen funktioniert.

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  • Sprache:
  • Englisch
  • ISBN:
  • 9783631775899
  • Einband:
  • Gebundene Ausgabe
  • Seitenzahl:
  • 466
  • Veröffentlicht:
  • 18 Dezember 2018
  • Abmessungen:
  • 210x148x0 mm.
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Beschreibung von Das Recht der unkoerperlichen Verwertung fuer das Internet als Teilhaberecht

Soll das Urheberrecht im Internet Verbotsrecht oder Teilhaberecht sein? Diese kritische Grundfrage nach der ratio legis stellt der Autor und diskutiert ein rechtlich und ökonomisch fundiertes Lösungsmodell. Angesichts automatisierbarer Abrechnungsmöglichkeiten entfällt im Internet zunehmend der Bedarf nach Kontrolle über die Werkdistribution. Stattdessen kommt es darauf an, Urheber stärker in Wertschöpfungsspielräume zu integrieren. Das derzeitige urheberrechtliche Verwertungsrecht ist nach Einschätzung des Autors hierfür ungeeignet, weil es zu eng an der Lösung von vergangenen Konflikten und weniger an realer Teilhabemaximierung orientiert ist. Der Autor geht dem ursprünglich definierten Schutzbedarf für das Urheberrecht auf den Grund und entwickelt hieraus die Idee für ein Teilhabemodell, dass grundsätzlich ohne Upload-Filter oder Abmahnungen funktioniert.

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