Über Das Umsatzsteuergesetz 1951 Mit Den Durchfuhrungsbestimmungen in Der Fassung Vom 1. 9. 1951
Das Umsatzsteuergesetz in der Fasst. mg, wie sie bis 1. 7. 1951 in Geltung war, hat durch das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Be förderungsteuergesetzes vom 28. 6. 1951 (BGBl. I Nr. 30 vom 29. 6. 51 S. 402) wesentliche Änderungen und schließlich am 1. 9. 1951 eine endgültige Neu fassung erhalten. Durch die Verordnung zur Anderung und Ergänzung der Durchführungsbe stimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 29. 6. 1951 (BGBl. I Nr. 31 vom 30. 6. 51 S. 418)ergaben sich für diese ebenfalls eine Reihe von Abweichungen im Text und Inhalt. Mit dem 1. 9. 1951 bekamen auch sie eine endgültige Neufassung. Beide Neufassungen sind im BGBI. I Nr. 45 vom 11. 9. 51auf den Seiten 791 bis 820mit den dazugehörenden Anlagen verkündet worden. Sie zeigen gegenüber den durch die Änderungsbestimmungen vom 28. 129. Juni 1951 veränderten Texten in der Paragraphennummerung und teilweise im Wortlaut Abweichungen. Die in dieserBroschüre vorliegendenTexte des Um satz ste u e r g es e t z e s 1951 und seiner Dur c h f ü h run g s b e stim m u n gen berücksichtigen die neueste Gesetzgebung, die Durchführungsbestimmungen auch die neueste Verordnung zur Anderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 4. 10. 1951 (BGBl. I Nr. 49 vom 12. 10. 51 S. 861). Inhaltsverzeichnis Seite Umsatzsteuergesetz 1951 I. Steuergegenstand, Geltungsbereim 1. Steuerbare Umsätze . . . . § 1 2. Unternehmer, Unternehmen . § 2 3. Lieferung, Werklieferung § 3 11. Steuerbefreiungen . . § 4 10 111. Besteuerungsmaßstab . . .
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