Über Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Im Rahmen dieser Untersuchung wird der von der Rechtsprechung vor Jahrzehnten entwickelte Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auf den Prüfstand gestellt, insbesondere werden die erheblichen systematischen Friktionen sowie der nur unzureichend ausgeprägte Rechtsgutsbezug vom Autor eingehend herausgearbeitet. Um diese Strafnorm mit den dogmatischen Grundkonstanten des Strafrechts zu reharmonisieren, wird vom Rechtsgut der staatlichen Drogenverkehrshoheit ausgehend der Begriff des Handeltreibens neu interpretiert. Mit diesem Ansatz wird der bislang überbordende Tatbestand de lege lata wohldosiert heruntergefahren, sodass sowohl die Täterschaft von der Teilnahme als auch die Deliktsverwirklichungsstufen wieder nachvollziehbar voneinander abgegrenzt werden können.
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