Über Das Wildfangrecht
An einem warmen Septemberabend saß ein hochgestalteter, stämmiger Mann mit grauem Langhaar vor dem Wohnhause seines Gehöftes in dem anmutig gelegenen Städtchen Wachenheim in der Rheinpfalz und blickte sinnend vor sich hin. Er war in landesüblicher Bauerntracht, aber seine Haltung und ganze Erscheinung hatten etwas Würdevolles, Achtunggebietendes. Seine rechte Hand ruhte auf dem derben Kreuzbeintische vor ihm, und ohne sich dessen bewußt zu sein, trommelte er auf der Platte einen marschmäßigen Takt. Er hatte in den überstandenen, langen Kriegsjahren viel trommeln gehört, und so war ihm dieses Fingerspiel zur Gewohnheit geworden, wenn ihm etwas Besonderes die Gedanken bewegte.
Es war der Bürgermeister von Wachenheim Christoph Armbruster, der sich als Winzer eines behäbigen Wohlstandes erfreute und die Bürgermeisterei im Ehrenamt verwaltete. Es schienen auch keineswegs Sorgen zu sein, was ihn zu dieser Stunde beschäftigte, denn sein Gesicht mit der stark hervortretenden Nase und dem kräftigen Kinn zeigte einen zufriedenen Ausdruck, und er schaute, wie sie in der Pfalz sagen, so recht stillbeducht und heimselig drein.
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