Über Der Allgemeine Teil des Privatrechts
Das Konzept des Allgemeinen Teils des Privatrechts ist ein Beispiel für die Innovationskraft der Rechtswissenschaft des 18. und 19. Jahrhunderts. Für die Gegenwart fragt sich, ob eine vergleichbare Innovation in einer Ersetzung des Allgemeinen Teils durch neue systematische Schöpfungen der digitalen Ära bestehen könnte. Die in diesem Band gesammelten Aufsätze arbeiten heraus, dass bei der Suche nach einer innovativen Alternative zum Allgemeinen Teil mindestens drei Aspekte der Rechtserfahrung nicht übergangen werden dürfen: die historische Verwurzelung der Begriffe und Institute; die Frage, inwieweit die Rechtswissenschaft Elemente anderer Wissenschaften verwerten kann; die innere Verbindung der Verallgemeinerungsmodelle zum Rechtstoff mit den Grundlagen juristischer Methode.
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