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Der Erwachsenenschutz: Die behördlichen Massnahmen, Art. 388-425 ZGB

enthalten in Berner Kommentar-Reihe

Über Der Erwachsenenschutz: Die behördlichen Massnahmen, Art. 388-425 ZGB

Dieser Kommentar behandelt die beiden ersten Abschnitte der behördlichen Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts. Daniel Rosch kommentiert die allgemeinen Grundsätze und die allgemeinen Bestimmungen zu den Beistandschaften, das System der massgeschneiderten Massnahmen mit den einzelnen Beistandschaften sowie die Bestimmungen über das Amtsende eines Beistandes oder einer Beiständin. Christoph Häfeli bearbeitet das Ende der Beistandschaft, die Bestimmungen über den Beistand oder die Beiständin und die besonderen Bestimmungen für Angehörige, die Führung der Beistandschaft sowie die Mitwirkung und das Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde. Im gesamten Kommentar spielen nichtjuristische Disziplinen wie Soziale Arbeit, Sychologie und Medizin eine wichtige Rolle. Beide Autoren sind dank ihrer Doppelausbildung als Juristen und Sozialarbeiter und ihrer langjährigen Tätigkeit als Dozenten sowie ihrer Beratungstätigkeit in der Lage, die Naht- und Überschneidungsstellen der involvierten Disziplinen auszuleuchten.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783727235450
  • Einband:
  • Gebundene Ausgabe
  • Seitenzahl:
  • 1430
  • Veröffentlicht:
  • 1. November 2023
  • Ausgabe:
  • 23000
  • Abmessungen:
  • 169x70x228 mm.
  • Gewicht:
  • 1916 g.
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Beschreibung von Der Erwachsenenschutz: Die behördlichen Massnahmen, Art. 388-425 ZGB

Dieser Kommentar behandelt die beiden ersten Abschnitte der behördlichen Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts.
Daniel Rosch kommentiert die allgemeinen Grundsätze und die allgemeinen Bestimmungen zu den Beistandschaften, das System der massgeschneiderten Massnahmen mit den einzelnen Beistandschaften sowie die Bestimmungen über das Amtsende eines Beistandes oder einer Beiständin.
Christoph Häfeli bearbeitet das Ende der Beistandschaft, die Bestimmungen über den Beistand oder die Beiständin und die besonderen Bestimmungen für Angehörige, die Führung der Beistandschaft sowie die Mitwirkung und das Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde.
Im gesamten Kommentar spielen nichtjuristische Disziplinen wie Soziale Arbeit, Sychologie und Medizin eine wichtige Rolle. Beide Autoren sind dank ihrer Doppelausbildung als Juristen und Sozialarbeiter und ihrer langjährigen Tätigkeit als Dozenten sowie ihrer Beratungstätigkeit in der Lage, die Naht- und Überschneidungsstellen der involvierten Disziplinen auszuleuchten.

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