Über Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB.
Nachdem die Vorschrift des § 340g HGB lange Zeit ein Schattendasein führte, hat sie im Zuge der Finanzmarktkrise und der gestiegenen Anforderungen an die Risikovorsorge von Kreditinstituten erheblich an Bedeutung erlangt. Durch Ausgestaltung als Vorschrift der Gewinnermittlung stellt der § 340g HGB ein Fährnis für alle an einem möglichst hohen Jahresüberschuss beziehungsweise Bilanzgewinn interessierten Parteien dar. Aus diesem Grund entbrannte in jüngerer Zeit mehrfach Streit über die Rechtmäßigkeit von Dotierungen gem. § 340g HGB sowie über die bilanzielle Einordnung des Sonderpostens. Die Arbeit widmet sich erstmals der rechtlichen Aufarbeitung des § 340g HGB mit Schwerpunkten auf der bilanziellen Einordnung und Begrenzung. Der Autor wertet zur Beantwortung der Fragen die Rechtsprechung und bisherige Literatur unter stetiger Beachtung der Praxis aus. Die Untersuchung richtet sich an die bilanz- und bankaufsichtsrechtliche Wissenschaft und Praxis.
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