Über Der russische Wohlfahrtsstaat nach 1991 und dessen Einordnung nach Esping-Andersen
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Region: Russland, Note: 1,30, Universität Passau (Philosophische Fakultät - Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte Osteuropas und seiner Kulturen), Veranstaltung: Citizenship in Mittel- und Osteuropa: Historische und gegenwärtige Entwicklungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Marshall und seinem Werk "Citizenship and Social Class" von 1950 waren die Staatsbürgerrechte und die an sie gekoppelten sozialen Rechte, das Ergebnis eines sich über drei Jahrhunderte streckenden Demokratisierungs- und Emanzipierungsprozesses. Marshall erkennt dabei einen historischer Dreischritt: von einer feudalistischen und in Ständen geordneten Gesellschaft im 18. Jahrhundert, deren striktes Klassensystem Ungleichheiten verbürgte, zu einem rein kapitalistischen Marktsystem im 19. Jahrhundert, welches wiederum neue Ungleichheiten schuf.
Schließlich entwickelte sich im 20. Jahrhundert ein neues Statussystem, dass auf der Basis der Staatsbürgerschaft alle Bürger formal gleich stellten. Mit dieser Transformation ging nach Marshall auch die Evolution der Menschen- und Bürgerrechte einher.
Die im 18. Jahrhundert entstandenen bürgerlichen Rechte beinhalteten das Recht auf Rede-, Gedanken- und Glaubensfreiheit, das Recht auf Eigentum, die Freiheit gültige Verträge abzuschließen und das Recht auf ein Gerichtsverfahren. Mit diesen persönlichen Freiheitsrechten waren folglich die Institutionen der Gerichtshöfe verbunden. Die sich allmählich im 19. Jahrhundert etablierten politischen Rechte, eröffneten den Mitgliedern einer Gesellschaft die Möglichkeit auf Teilhabe an der politischen Herrschaft. Das Wahlrecht und das Recht auf Wählbarkeit verbürgte die politische Partizipation, welche durch die Gemeinderäte und Parlamente institutionalisiert wurde.
Schließlich entwickelten sich im 20. Jahrhundert die sozialen Rechte, die den Menschen ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit und wirtschaftlicher Wohlfahrt versprachen. Damit entfaltete sich die Institution des Wohlfahrtsstaates, welche Träger dieser Leistungen ist.
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