Über Die Ehe ALS Rechtsinstitut Im Badischen Landrecht Von 1810
Diese Arbeit befasst sich mit dem Ehe- und Scheidungsrecht im Badischen Landrecht von 1810. Untersucht werden die rechtliche Gestaltung des persönlichen Eherechts sowie des materiellen Scheidungsrechts und deren verfahrensrechtliche Umsetzung im badischen Prozessrecht. Es wird die Entwicklung anhand von Gesetzesänderungen im 19. Jahrhundert, sowie die Rolle der badisch-französischen Zivilrechtswissenschaft und der badischen Rechtsprechung bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen aufgezeigt. Der Fokus richtet sich auch auf die Wechselbeziehungen zwischen dem rechtlichen Normenkodex einerseits und der tatsächlichen gelebten gesellschaftlichen Realität andererseits, die vor dem Hintergrund zeitgenössischer Leitbilder von Ehe und Familie bei sich verändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten, sowie dem Erstarken der Frauenbewegung, betrachtet werden.
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