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Die Entstehung des Amtes Gehren 1564. Die geschichtliche Entwicklung zum Reichslehnamt

von Uwe Risch
Über Die Entstehung des Amtes Gehren 1564. Die geschichtliche Entwicklung zum Reichslehnamt

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt die Entstehung des Amtes Gehren. Zunächst soll ein kurzer historischer Abriss der Zugehörigkeit Gehrens zu den einzelnen Linien der Schwarzburger Grafen bis zur Bildung des Amtes Gehren gegeben werden. Hierbei wird zum Teil auf die Dissertation von Kurt Hermann ¿Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg¿ aus dem Jahre 1919 zurückgegriffen. Als die Schwarzburger Grafen im Jahre 1564 das Amt Gehren einrichteten, wurden neben Gehren als Hauptort diesem neuen Amt zum größten Teil Dörfer und Besitzungen aus dem Amt Schwarzburg zugeschlagen. Das Amt Schwarzburg gehörte neben Ehrenstein und Königsee zu den direkt vom Reich rührenden Lehnsbesitzungen der Grafen von Schwarzburg und begründete deren Reichsunmittelbarkeit. In Lehnsbriefen des Reiches für die Schwarzburger Grafen wurde auch des Öfteren der Ausdruck ¿der halbe Thüringer Wald, soweit er Schwarzburgisch ist¿ verwendet Dies wurde dann später mit dem Amt Gehren in Verbindung gebracht. Aus diesem Grunde wird das Amt Gehren auch später als Reichslehnamt bezeichnet

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783346253019
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 24
  • Veröffentlicht:
  • 6. November 2020
  • Ausgabe:
  • 20001
  • Abmessungen:
  • 148x3x210 mm.
  • Gewicht:
  • 51 g.
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Beschreibung von Die Entstehung des Amtes Gehren 1564. Die geschichtliche Entwicklung zum Reichslehnamt

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt die Entstehung des Amtes Gehren. Zunächst soll ein kurzer historischer Abriss der Zugehörigkeit Gehrens zu den einzelnen Linien der Schwarzburger Grafen bis zur Bildung des Amtes Gehren gegeben werden. Hierbei wird zum Teil auf die Dissertation von Kurt Hermann ¿Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg¿ aus dem Jahre 1919 zurückgegriffen.
Als die Schwarzburger Grafen im Jahre 1564 das Amt Gehren einrichteten, wurden neben Gehren als Hauptort diesem neuen Amt zum größten Teil Dörfer und Besitzungen aus dem Amt Schwarzburg zugeschlagen. Das Amt Schwarzburg gehörte neben Ehrenstein und Königsee zu den direkt vom Reich rührenden Lehnsbesitzungen der Grafen von Schwarzburg und begründete deren Reichsunmittelbarkeit.
In Lehnsbriefen des Reiches für die Schwarzburger Grafen wurde auch des Öfteren der Ausdruck ¿der halbe Thüringer Wald, soweit er Schwarzburgisch ist¿ verwendet Dies wurde dann später mit dem Amt Gehren in Verbindung gebracht. Aus diesem Grunde wird das Amt Gehren auch später als Reichslehnamt bezeichnet

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