Über Die Funfte Gewalt? - Online-OEffentlichkeiten als politisches Korrektiv
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Universität Münster, Veranstaltung: Wandel der politischen Öffentlichkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Erschließung neuer Kommunikationsräume im Netz ist in den letzten Jahren ein schier unüberblickbares Feld an Onlinemedien1 unterschiedlichster Strukturen und Erscheinungsformen entstanden. Onlinemedien haben innerhalb gesellschaftlicher und politischer Diskurse rasch an Bedeutung gewonnen, konkurrieren mit den traditionellen journalistischen Akteuren massenmedialer Öffentlichkeit um Inhalte und Aufmerksamkeit und beanspruchen ebenfalls die Rolle eines 'Watchdogs' für sich. Auf diese Weise ist im Netz eine Form von Gegen öffentlichkeit entstanden, deren Akteure sich zwar in Teilen auch der Kommunikationsinstrumente massenmedialer Öffentlichkeit bedienen, die sich bezüglich ihrer Zugänglichkeit, ihrer Funktionsweise und ihres Handlungsrahmens allerdings deutlich von eben jener unterscheidet.
Im Rahmen dieser Arbeit soll dargelegt werden, wie sich das diffuse Konstrukt der 'Online-Öffentlichkeit' theoretisch fassen lässt, inwiefern partizipative Netzöffentlichkeiten von den bekannten Formen massenmedialer Öffentlichkeit differenziert werden können und welche Rolle sie im politischen Prozess einnehmen. Veranschaulichen lässt sich dies sehr gut am Beispiel der Affäre umden ehemaligen Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, welcher
im Frühjahr 2011 aufgrund der Enttarnung seiner Dissertationsarbeit als Plagiat durch die Nutzer der Onlineplattform GuttenPlag von seinem Amt zurücktreten musste. Anhand des 'Falls Guttenberg' lässt sich zum einen das deliberative Potential partizipativer Online-(Teil-)Öffentlichkeiten aufzeigen, zum anderen lassen sich Rückschlüsse auf die Handlungsgrenzen traditioneller Massenmedien
ziehen. Bei der Analyse soll es deshalb primär um die Frage gehen,
ob sich Onlinemedien ebenfalls der 'vierten Gewalt' zuordnen lassen, oder ob sie möglicherweise sogar eine Vorreiterrolle in demokratischen Deliberations-, Entscheidungs- und Kontrollprozessen einnehmen können, die sie qualitativ von den Vertretern der 'vierten Gewalt' unterscheidbar macht - in diesem Fall erschiene es legitim, von Online-Öffentlichkeit als 'fünfter Gewalt' zu sprechen.
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