Der Verfasser entwickelt erstmals ein vollständiges Regelungskonzept für die erlaubte Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
Er stellt klar, dass die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung stets der tatbestandlichen Vorteilsannahme vorausgehen muss,
verliert aber gleichwohl die weiteren Tatbestandsalternativen der §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB nicht aus dem Blick.
Willkommen bei den Tales Buchfreunden und -freundinnen
Jetzt zum Newsletter anmelden und tolle Angebote und Anregungen für Ihre nächste Lektüre erhalten.
Mit Ihrer Newsletter-Anmeldung erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.Sie können sich jederzeit wieder abmelden.