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Die Impfpflicht nach § 20 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz gegen das Coronavirus (Sars-COV-2)

von Anonymous
Über Die Impfpflicht nach § 20 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz gegen das Coronavirus (Sars-COV-2)

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,0, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die rechtliche Prüfung, ob die Einführung einer Impfpflicht durch eine Rechtsverordnung (RVO) mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) vereinbar ist. Überwiegt das Recht der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen gegenüber der staatlichen Schutzpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie? Diese Fragestellung wird mithilfe einer rechtlichen Auslegung der Ermächtigungsnorm § 20 Absatz 6 (Kapitel 3) und der darauf aufbauenden verfassungsrechtlichen Prüfung (Kapitel 4) erörtert und beantwortet. Um in die Rechtssystematik einzuführen, wird in Kapitel 2 das IfSG insbesondere hinsichtlich der Neuerungen durch die Corona-Pandemie kurz erläutert. Das Coronavirus Sars-CoV-2 (im Folgenden Coronavirus) ist eine erhebliche Bedrohung für die menschliche Gesundheit. Das Virus verbreitet sich weltweit seit Ende 2019 mit hoher Geschwindigkeit. Zum Schutz der Bevölkerung wurden in Deutschland seit März 2020 vermehrt Maßnahmen getroffen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Grundlage für diese teils grundrechtseingreifenden Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Angesichts der weltweit steigenden Zahl von Todesfällen, der mangelnden Eindämmung der Pandemie und den ersten Zulassungen von Impfstoffen gegen das Virus wird zunehmend debattiert, ob eine Impfung gegen das Coronavirus durch den Staat verpflichtend werden soll. Am 26.12.2020 wurde die erste Impfung in Deutschland verabreicht. Im März 2021 sind bereits 3 Impfstoffe in Deutschland zugelassen. Auf Grundlage des IfSG können Impfungen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend geregelt werden.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783346967336
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 20
  • Veröffentlicht:
  • 6. November 2023
  • Ausgabe:
  • 23001
  • Abmessungen:
  • 148x2x210 mm.
  • Gewicht:
  • 45 g.
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Beschreibung von Die Impfpflicht nach § 20 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz gegen das Coronavirus (Sars-COV-2)

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,0, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die rechtliche Prüfung, ob die Einführung einer Impfpflicht durch eine Rechtsverordnung (RVO) mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) vereinbar ist. Überwiegt das Recht der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen gegenüber der staatlichen Schutzpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie? Diese Fragestellung wird mithilfe einer rechtlichen Auslegung der Ermächtigungsnorm § 20 Absatz 6 (Kapitel 3) und der darauf aufbauenden verfassungsrechtlichen Prüfung (Kapitel 4) erörtert und beantwortet. Um in die Rechtssystematik einzuführen, wird in Kapitel 2 das IfSG insbesondere hinsichtlich der Neuerungen durch die Corona-Pandemie kurz erläutert.

Das Coronavirus Sars-CoV-2 (im Folgenden Coronavirus) ist eine erhebliche Bedrohung für die menschliche Gesundheit. Das Virus verbreitet sich weltweit seit Ende 2019 mit hoher Geschwindigkeit. Zum Schutz der Bevölkerung wurden in Deutschland seit März 2020 vermehrt Maßnahmen getroffen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Grundlage für diese teils grundrechtseingreifenden Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Angesichts der weltweit steigenden Zahl von Todesfällen, der mangelnden Eindämmung der Pandemie und den ersten Zulassungen von Impfstoffen gegen das Virus wird zunehmend debattiert, ob eine Impfung gegen das Coronavirus durch den Staat verpflichtend werden soll. Am 26.12.2020 wurde die erste Impfung in Deutschland verabreicht. Im März 2021 sind bereits 3 Impfstoffe in Deutschland zugelassen. Auf Grundlage des IfSG können Impfungen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend geregelt werden.

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