Über Die Monarchien Spanien Und Grobritannien
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Region: Westeuropa, Note: 2,3, Universität Rostock (Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaften), Veranstaltung: Parlamentarische Regierungssysteme in Europa, Sprache: Deutsch, Abstract: Die konstitutionelle Monarchie ist eine Sonderform der Monarchie. Im Allgemeinen
wird die Macht des Fürsten oder Königs in dieser Staatsform durch eine
geschriebene Verfassung (=Konstitution) mehr oder weniger stark eingeschränkt. Es
existiert in der Regel ein Parlament das die Gesetzgebung entweder allein oder in
Kooperation mit dem Monarchen wahrnimmt. Die Ernennung und Entlassung der
Regierung blieb in manchen konstitutionellen Monarchien dem Herrscher überlassen
in anderen ist sie Sache des Parlaments. Letztere werden dann auch
Parlamentarische Monarchie genannt.
Im Europa des 21.Jahrhunderts existieren noch sieben Monarchien. Diese sind
neben den Skandinavischen Ländern Schweden, Norwegen und Dänemark auch
Belgien, die Niederlande, Großbritannien und Spanien. Die älteste konstitutionelle
Monarchie in dem modernen Sinne ist Großbritannien. Hier ging die Legislative
bereits im 17. Jahrhundert vollständig an das gewählte Parlament über, welches in
dem 18. Jahrhundert auch die Exekutive weitgehend seiner Kontrolle unterwerfen
konnte. Als jüngste parlamentarische Monarchie zählt Spanien, das sich nach dem
Tode Francos, mit dem Inkrafttreten einer neuen demokratischen Verfassung zur
parlamentarischen Monarchie erklärte.
Im Folgenden wird der Versuch unternommen, anhand ausgewählter Aspekte der
politischen Systeme, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der britischen
und spanischen Monarchie darzulegen. Gegenstand der nachfolgenden
Ausführungen ist die Analyse von Staatsoberhaupt und Regierungschef in den
Regierungssystemen dieser beiden Monarchien.
Um die zwei untersuchten Aspekte korrekt darstellen zu können, ist es unabdingbar,
diese in dem dazugehörigen Systemzusammenhang zu präsentieren. Somit werden
zunächst der Staatsaufbau und die Verfassungen beider Länder in ihren Grundzügen
skizziert.
Im Weiteren wird auf die Stellung der Staatsoberhäupter detailliert eingegangen.
Dabei geht es um eine Erläuterung ihrer verfassungsmäßigen Position und die
tatsächliche Stellung im Institutionsgefüge beider Länder.
Der letzte Teil dieser Arbeit ist den Regierungschefs der beiden Länder gewidmet,
hier soll besonders auf die ihnen, durch die Verfassung, gegebenen Möglichkeiten
des Regierens und der tatsächlichen Ausübung ihres Amtes eingegangen werden.
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