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Die Relevanz des Urheberrechts für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG im Rahmen der Softwareentwicklung

Über Die Relevanz des Urheberrechts für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG im Rahmen der Softwareentwicklung

Die umfassende Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten im internationalen Kontext wird zuweilen als Überlassung und nicht als Übertragung interpretiert. Dies kann nach deutschem Einkommenssteuerrecht zu ungewollten Ergebnissen für den Vergütungsschuldner führen. Im Rahmen einer dogmatischen Analyse setzt sich der Autor mit den Auswirkungen urheberrechtlicher Vorschriften, die auch bei vollständiger Einräumung von Nutzungsrechten einen Verbleib von Rechten beim Urheber begründen, auf die einkommenssteuerrechtliche Bewertung ebensolcher Rechteeinräumungen auseinander. Bei der Untersuchung stellt der Autor klassische urheberrechtliche Werke und Computerprogramme gegenüber, um die Analyse des Rechteverbleibs zu veranschaulichen.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783631906330
  • Einband:
  • Gebundene Ausgabe
  • Seitenzahl:
  • 206
  • Veröffentlicht:
  • 7. September 2023
  • Abmessungen:
  • 153x15x216 mm.
  • Gewicht:
  • 385 g.
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Beschreibung von Die Relevanz des Urheberrechts für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG im Rahmen der Softwareentwicklung

Die umfassende Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten im internationalen Kontext wird zuweilen als Überlassung und nicht als Übertragung interpretiert. Dies kann nach deutschem Einkommenssteuerrecht zu ungewollten Ergebnissen für den Vergütungsschuldner führen. Im Rahmen einer dogmatischen Analyse setzt sich der Autor mit den Auswirkungen urheberrechtlicher Vorschriften, die auch bei vollständiger Einräumung von Nutzungsrechten einen Verbleib von Rechten beim Urheber begründen, auf die einkommenssteuerrechtliche Bewertung ebensolcher Rechteeinräumungen auseinander. Bei der Untersuchung stellt der Autor klassische urheberrechtliche Werke und Computerprogramme gegenüber, um die Analyse des Rechteverbleibs zu veranschaulichen.

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