Über Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung im Tarifvertrag.
Der Streit um die Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln geht in eine neue Runde: Während sich die Debatte bislang hauptsächlich auf Tarifklauseln konzentrierte, die zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und anderen Arbeitnehmern unterscheidet, beschäftigen sich die Gerichte seit einiger Zeit auch mit Tarifverträgen, die Leistungen von der Mitgliedschaft zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt abhängig machen. Damit unterscheiden sog. »Binnendifferenzierungsklauseln« augenscheinlich nur zwischen verschiedenen Gruppen von Gewerkschaftsmitgliedern. Felix Mayer zeigt auf, dass das BAG in seiner viel diskutierten Entscheidung vom 15.4.2015 lediglich über eine Spielart dieser Klauseln entschieden hat und die Grenzen der tarifvertraglichen Ausgestaltungsfreiheit von der jeweiligen konkreten Situation abhängen. Er hinterfragt zudem die bisherigen Begründungsansätze für die Gleichbehandlungskontrolle von Tarifverträgen und erarbeitet hierfür eine neue dogmatische Grundlage.
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