Über DRK-Gesetz
Das Deutsche Rote Kreuz Gesetz (DRKG)
enthält grundlegende Regelungen zur Rechtstellung des Deutschen Roten Kreuz e.V. als Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich, zu seinen insbesondere aus dem humanitären Völkerrecht folgenden Aufgaben sowie zum Schutz des Zeichens "Rotes Kreuz auf weißem Grund" und der Bezeichnungen "Rotes Kreuz" und "Genfer Kreuz". Darüber hinaus regelt es die Rechtsstellung der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und des Malteserhilfsdienstes als andere freiwillige Hilfsgesellschaften.
Der Handkommentar
erläutert
sämtliche Regelungen des DRKG,
zeigt detailliert die vielfältigen Bezüge des Gesetzes zum humanitären Völkerrecht und zum internationalen Rotkreuz-Recht auf und
kommentiert im Bereich des Zeichenschutzes zudem die weitergehenden Zusammenhänge mit den einschlägigen Regelungen des bürgerlichen Rechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Markenrechts und
druckt die Satzung des DRK sowie die deutsche Übersetzung der Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit ab.
Der HK-DRKG
bietet damit erstmalig einen zugleich kompakten und detailreichen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und Hintergründe, aufgrund derer dem DRK als Nationaler Rotkreuz-Gesellschaft nach dem humanitären Völkerrecht eine besondere Rolle zukommt.
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