Über Einkommensteuergesetz (EStG)
Im Kampf gegen Rezession und Klimakrise setzt der Gesetzgeber zahlreiche Impulse für einen "grünen Aufschwung". Zumindest eine Wirkung dieser Initiativen ist schon zu diesem frühen Zeitpunkt offensichtlich: Das ohnehin komplexe Steuerrecht wird noch unübersichtlicher. Sicher ist aber auch, dass auf die systematische, tiefgründige und praxisgerechte Unterstützung der brillanten Werke aus der "Blauen Reihe" weiterhin Verlass ist.
Die 23. Auflage des
Kirchhof/Seer
ordnet und kommentiert die Neuerungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) in 2023.
Hervorzuheben sind
das Zukunftsfinanzierungsgesetz,
das Kreditzweitmarktförderungsgesetz und
der Entwurf des Wachstumschancengesetzes.
Wachstum im Fokus der Neuauflage
Um die Wirtschaftsflaute zu überwinden wurde das EStG durch einige neue Regelungen ergänzt, die - wie gewohnt - sorgfältig erläutert und an den passenden Stellen eingearbeitet sind.
Das beim Redaktionsschluss am 1.1.2024 noch nicht verabschiedete, aber bereits im Entwurf kommentierte
Wachstumschancengesetz (WachsChG)
soll die Liquidität von Unternehmen steigern, Impulse für nachhaltige Investitionen setzen, das Steuersystem vereinfachen und vor allem kleine Betriebe durch höhere Schwellenwerte und Pauschalen entlasten.
Das
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
unterstützt junge sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Gewinnung und Bindung von Personal. Zu nennen sind insbesondere die Erhöhung der Steuerfreibeträge für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 EStG) und die Ausweitung der Regelung der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG).
Das
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
reformiert die Zinsschranke des § 4h EStG, indem es diese an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) anpasst.
Tiefgründige Erläuterungen und praxistaugliche Lösungen
Der
Kirchhof/Seer
bietet Beratenden tiefgründige Erläuterungen, rechtssichere Argumente und praxistaugliche Lösungen zu allen Aspekten des komplexen EStG (Einkommensteuergesetzes). Egal, ob man im Einkommensteuerrecht erklärt, berät, urteilt oder lehrt: Auf die Inhalte dieses Exzellenzkommentars kann man sich in jeder Situation berufen.
Hervorragendes Autorenteam
Die einzigartige Qualität des Kommentars spiegelt sich in dem handverlesenen Autorenteam aus Wissenschaft, Justiz und Verwaltung.
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