Über EuInsVO - Kommentar
Die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) ist das wichtigste Instrument zur Bewältigung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren in der EU. Dies gilt sowohl für die Unternehmens- bzw. Konzerninsolvenz, aber auch im Rahmen von Nachlass- und Privatinsolvenzverfahren (sog. »Restschuldbefreiungstourismus«). Durch den Brexit ist die ohnehin vielschichtige Materie noch komplexer geworden.
Dieser EuInsVO-Kommentar richtet sich an Insolvenzpraktiker:innen und hebt sich somit deutlich von den übrigen Kommentaren ab, die häufig einen Hang zu einer zu sehr verwissenschaftlichten Darstellung haben. Er verbindet eine präzise Kommentierung der EuInsVO, deren Durchführungsverordnung (Art. 102c EGInsO) und einer Erläuterung der im jeweiligen Kontext relevanten Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) mit zahlreichen Hinweisen, Praxistipps und Checklisten.
NEU in der 2. Auflage:
Vollumfänglich aktualisierte Rechtsprechung und Literatur
Kompakte Darstellung der Auswirkungen des (harten) Brexit auf Insolvenzverfahren und Restrukturierung: Die Auswirkungen des Brexit sind im Kontext der Vorschriften zu den Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe eingearbeitet, insbesondere bei Art. 56 EuInsVO, aber auch bei den Europäischen Nachlassinsolvenzverfahren
Durch die VO 2021/2260 vom 15.12.2021 wurden die Anhänge A und B neu gefasst: Anwendbarkeit der EuInsVO auf präventive Restrukturierungsverfahren, einschließlich der öffentlichen Restrukturierungssachen (§§ 84 ff. StaRUG)
Ihr Nutzen:
präzise Kommentierung der EuInsVO, des Art. 102c EGInsO und der maßgeblichen Vorschriften der InsO
aktuelle Kommentierung des europäischen Konzerninsolvenzrechts
»Restschuldbefreiungstourismus«, insbesondere im Lichte des Brexit
Privatinsolvenzen im europäischen Kontext
Kompass zum Umgang mit grenzüberschreitenden Nachlassinsolvenzen
zahlreiche Praxistipps, Hinweise, Checklisten aus Sicht des Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzrichters
von Praktiker:innen für Praktiker:innen
Herausgeber:
Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzrichter, AG Hamburg
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