Über Europa-Parlament - Ein echtes Parlament?
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (ISW), Veranstaltung: Europäische Integration, Sprache: Deutsch, Abstract: Das 1952 unter dem Namen ¿Versammlung¿ gegründete Europäische Parlament mit Sitz in Brüssel und Straßburg ist eins der fünf Hauptorgane der EU. Seine Aufgabe ist es, den Willen der Bürger Europas politisch zu repräsentieren und diesen in konkreten politischen Output zu transformieren. Insofern entspricht es dem gängigen Anforderungsprofil eines regulären Parlaments. Nichtsdestotrotz werden im Vergleich von ¿echten¿ Parlamenten wie dem Bundestag, der in dieser Arbeit exemplarisch für mit allen Kompetenzen ausgestattete Parlamente stehen soll, mit dem Europaparlament gravierende Kompetenzdifferenzen deutlich.
Die Hauptargumente, die gegen das Europaparlament als ¿echtes¿ Parlament sprechen, lassen sich dabei in drei Gruppen zusammenfassen:
1) Nationalparlamente haben per se das Recht Gesetze zu initiieren und zu verabschieden. Das Europaparlament indes hat kein Initiativrecht.
2) Trotz der umfangreichen Erweiterung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments seit seiner Errichtung, ist es in seiner legislativen Funktion zumeist auf Kooperation mit dem Rat angewiesen. Außerdem ist das Parlament in einigen Politikfeldern (z.B. GASP, Einnahmen der Gemeinschaft) gar nicht oder nur in beschränktem Umfang konstruktiv legislativ tätig. Es ergibt sich das Bild eines strukturellen Demokratiedefizits.
3) Ein reguläres Parlament ist die demokratisch legitimierte Vertretung eines Volkes und oberster Souverän im Staat. Das Volk teilt grundlegende Werte und Normen, blickt auf eine gemeinsame Geschichte zurück und ist durch eine gemeinsame Kultur (Sprache, Religion, etc.) geprägt. Diese Faktoren grenzen es zusätzlich von anderen Völkern ab, definieren also seine Identität im doppelten Sinne. Im Falle des Europaparlaments ist jedoch kein einheitliches, definierbares Volk als Basis der Herrschaftslegitimation zu erkennen.
Diese Einwände legen nahe, dass das Europäische Parlament kein ¿echtes¿ Parlament ist. Diese Arbeit soll erläutern, ob und wenn, inwiefern diese Einschätzung zutreffend ist. Zu diesem Zweck wird I) ein erster Definitionsversuch klassischer, mit allem Kompetenzen ausgestatteter Parlamente unternommen und anhand des Deutschen Bundestages und dessen kennzeichnenden Merkmalen beispielhaft belegt. Daran anschließend werden II) die Kompetenzen und Aufgaben des Europäischen Parlaments beleuchtet um abschließend III) diese an den Maßstäben für klassische Parlamente zu messen.
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