Über FlexKapGG
Mit dem am 1. Jänner 2024 in Kraft getretenen Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) wird eine neue Gesellschaftsform geschaffen. Es baut auf bewährten Regelungen für die GmbH auf, die mit den umfangreichen Kapitalausstattungsmöglichkeiten des Aktiengesetzes erweitert werden. Mit Unternehmenswert-Anteilen können vor allem Mitarbeiter mit einer kleinen Kapitaleinlage an das Unternehmen gebunden werden und an dessen Erfolg teilhaben. Das Start-Up-Förderungspaket eröffnet auch abgabenrechtliche Begünstigungen.
Durch die sehr offen zur Verfügung gestellten Gestaltungsmöglichkeiten bietet sich die neue Gesellschaft für Start-Ups, aber für alle Fälle, bei denen eine Substanzbeteiligung nicht auch Mitwirkungsrechte verschaffen muss, an.
In dieser Ausgabe werden die zur Gestaltung des Gesellschaftsvertrages angebotenen Regelungen mit Anmerkungen versehen und helfen damit, die für den Einzelfall geeignete Lösung zu finden.
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