Über Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeiten und des Familienverfahrens
Die am 1. September 2009 in Kraft tretende FGG-Reform hat neben dem neuen Familienverfahrensrecht (FamFG) auch eine Fülle von Neuerungen und Änderungen des Kostenrechts der streitigen Gerichtsbarkeiten nach sich gezogen. Das neu geschaffene FamGKG hat neben der Kostenordnung auch das GKG erheblich verändert. Das FamGKG ist als Teil 2 dieses Kommentars abgedruckt und erläutert. Der Kommentar mußte deshalb neu gegliedert und die Veränderungen durch die Neufassung des Titels zum Ausdruck gebracht werden.
Das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung vom 30. 10. 2008 hat besonders den § 1 GKG - allerdings ohne wesentliche sachliche Änderungen - völlig neu gefasst. Das hat natürlich eine Fülle von Folgeanpassungen im GKG und im Kostenverzeichnis nach sich gezogen.
Ein Großteil der bekannt gewordenen neuen obergerichtlichen Rechtsprechung hat sich wieder mit Streitwertfragen befasst. Infolgedessen wurde der Streitwertteil (Anhang nach § 48 GKG und Anhang nach § 52 GKG) weiter ausgebaut und verfeinert. Die neue Auflage schreibt die Rechtsprechung und das Schrifttum durchgängig bis Ende Juni 2009 fort, zum Teil auch darüber hinaus.
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