Über Gesellschaftsrechtliche Nebenvereinbarungen in Europa
Vereinbarungen, die neben der Satzung einer Gesellschaft stehen oder diese ergänzen, sind tägliche Praxis in der Vertragsgestaltung. Weisen diese Nebenabreden Beziehungen zu mehreren Rechtsordnungen auf, ist deren präzise Kenntnis für die rechtliche Einordnung entscheidend.
Von Expert:innen der jeweiligen Rechtsordnungen verfasst, bietet der Band Sicherheit in der Gestaltung und Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Fällen mit Auslandsberührung, etwa bei:
Absprachen über Vorhand- und Vorkaufsrechte
Besetzung der Organe
Informationspflichten
Zulässigkeit von Nebenabsprachen
Form- und Publizitätserfordernissen sowie
Durchsetzbarkeit und Laufzeit
Mit Einzeldarstellungen der Rechtsordnungen aus:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern
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